Stallpflicht in zwei Kreisen Geflügelpest in Hessen nachgewiesen
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Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe ist in Hessen angekommen. Das Virus wurde bei toten Wildgänsen in den Kreisen Gießen und Main-Kinzig nachgewiesen. Dort gilt nun eine Stallpflicht.
Bei zwei toten Wildvögeln in Hessen ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Hessische Landeslabor habe das Virus bei einer in Hungen-Steinheim (Gießen) gefunden Graugans sowie bei einer Kanadagans vom Kinzigsee (Main-Kinzig) entdeckt, teilte das Umweltministerium am Mittwoch mit.
Stallpflicht in ausgewiesenen Gebieten
"Die Geflügelpest ist nun leider in Hessen angekommen", sagte Ministerin Priska Hinz (Grüne). Beide betroffenen Landkreise würden Allgemeinverfügungen zum Schutz von Geflügel und gehaltenen Vögeln erlassen. "Damit gilt eine Stallpflicht in den ausgewiesenen Risikogebieten und es werden erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet", so Hinz.
Zwei weitere Landkreise waren zuvor bereits indirekt betroffen: Der Kreis Groß-Gerau hatte die Stallpflicht vergangene Woche nach einem Ausbruch im angrenzenden Baden-Württemberg angeordnet. Im Landkreis Fulda war wegen nachgewiesener Fälle in Bayern eine Überwachungszone eingerichtet worden.
Bestände regelmäßig kontrollieren
Das Ministerium appellierte an alle hessischen Geflügelhalter, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Neben der Vermeidung des Kontakts mit Wildvögeln sollten die Bestände regelmäßig kontrolliert werden.
"Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten zudem immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden", sagte Hinz. Wer tote Wasservögel wie Schwäne, Enten oder Gänse findet, solle dies der zuständigen Veterinärbehörde melden.
Verbreitung durch Vogelzug
Die umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest wird durch Influenza-A-Viren ausgelöst und vor allem durch ziehende Wildvögel verbreitet. Sie ist unter Vögeln hochansteckend und kann sich bei Befall unter gehaltenem Geflügel schnell ausbreiten.
Nach einem heftigen Ausbruch im Winter 2020/2021, in dessen Folge bundesweit 1,8 Millionen Tiere getötet werden mussten, flaute die Geflügelpest im vergangenen Sommer ab. Seit Oktober wurden wieder vermehrt Fälle gemeldet, zunächst vor allem in den Küstenregionen.
Übertragung auf Menschen unwahrscheinlich
Für Menschen gilt die Krankheit als weitgehend ungefährlich. Laut Ministerium ist eine Übertragung der stark an Geflügel angepassten Viren auf den Menschen unwahrscheinlich.
Dennoch rät das Ministerium, tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen anzufassen und bei Atemwegserkrankungen oder Bindehautentzündungen nach Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln einen Arzt aufzusuchen.