13.394 Euro in Rechnung gestellt Gericht: Abseil-Aktivisten müssen Polizeikosten zahlen

Einsatzkosten in Höhe von 13.393,90 Euro wurden Aktivisten in Rechnung gestellt, die sich über der A3 von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten. Trotz Klage müssen die Kosten beglichen werden, hat nun das Verwaltungsgericht Gießen geurteilt. Der Betrag könnte sogar noch steigen.
Eine Teilnehmerin einer Abseilaktion an einer Autobahnbrücke über die A3 nahe Wiesbaden muss die Kosten des entstandenen Polizeieinsatzes zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Freitag entschieden.
Es wies damit eine Klage der Aktivistin gegen einen Kostenbescheid für polizeiliche Maßnahmen ab. Nicht, weil die Frau nicht zahlen muss - sondern weil die Höhe des Bescheids rechtswidrig ist.
Die Maßnahmen hätten insgesamt drei Personen betroffen, die sich von der A3-Brücke aus Protestgründen abgeseilt hätten. Die Aktion im Oktober 2020 stand im Zusammenhang mit Protesten gegen Rodungen für den Bau der Autobahn 49 im Dannenröder Forst nahe Homberg (Ohm) und weiteren Waldgebieten.
Spezialeinsatzkräfte holten drei Personen von der Brücke
Gemeinsam mit den beiden anderen Personen habe sich die Klägerin an der Aktion beteiligt, erläuterte das Gericht. Sie sei, ebenso wie die beiden anderen Personen, von Spezialeinsatzkräften der Polizei von der Brücke entfernt worden. Für den Einsatz habe das Land Hessen Kosten in Höhe von 13.393,90 Euro geltend gemacht, hieß es.
Die Klägerin habe sich im Wesentlichen darauf berufen, dass es sich bei der Abseilaktion um eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt habe. Es habe zu keiner Zeit eine Gefahr für die auf der Autobahn fahrenden Verkehrsteilnehmer bestanden. Die gegen sie gerichteten Maßnahmen seien daher rechtswidrig gewesen. Das Gericht wies die Klage ab.
Nicht alle Kosten waren berücksichtigt worden
Im Rahmen der mündlichen Begründung habe die Kammer ausgeführt, der Bescheid sei zwar hinsichtlich der Höhe der darin festgesetzten Kosten rechtswidrig, verletze die Klägerin aber nicht in ihren Rechten.
Als rechtswidrig erachtete das Gericht, dass in dem Bescheid nicht alle abrechenbaren Kosten des Einsatzes berücksichtigt worden seien - was sich allerdings zu Gunsten der Klägerin auswirke. Man hätte ihr also durchaus noch mehr Kosten in Rechnung stellen können.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Kammer habe wegen der grundsätzlichen Bedeutung Berufung zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher.
Anklage wegen Nötigung
Nach der Abseilaktion waren mehrere Aktivistinnen und Aktivisten wegen Nötigung angeklagt worden. Die Gegner des Weiterbaus der Autobahn 49 in Mittelhessen hatten sich im vergangenem Herbst im Berufsverkehr mehrfach von Brücken der Autobahnen 3, 5 und 661 abgeseilt.
Es kam zu Vollsperrungen und langen Staus. Auf der A3 bei Idstein (Rheingau-Taunus) wurde im Oktober bei einem Auffahrunfall im Zuge einer Abseilaktion ein 29-jähriger Mann eingeklemmt und schwer verletzt.