Im Streit um Video-Veröffentlichungen nach einem Angriff auf Comedian Oliver Pocher hat dieser vor dem Landgericht Frankfurt Recht bekommen.

Der Angreifer, eine Social-Media-Persönlichkeit, hatte ein Video von der Attacke verbreitet und gleich im Anschluss ein weiteres Video von einem Äffchen, das ebenfalls geohrfeigt wird und danach zu einem großen Affen läuft. Pocher hatte bereits per einstweiliger Verfügung erreicht, dass dem Angreifer die Veröffentlichung dieses Äffchen-Videos in Bezug auf den tätlichen Angriff untersagt wird. Das Landgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung am Donnerstag per Urteil, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung (Freitag) darüber berichtet.

Pocher war im März am Rande eines Boxkampfs in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen worden. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ins Gesicht schlägt.

In dem Video-Streit hatte Pocher zunächst die einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die die andere Seite Widerspruch eingelegt habe, sagte die Sprecherin des Landgerichts. Dieser sei zurückgewiesen worden. Die Zivilkammer hatte die Meinungs- und Kunstfreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Das Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Fall von Entscheidungen, die das Internet beträfen, kann der Gerichtsort frei innerhalb Deutschlands gewählt werden. Der Anwalt des Angreifers erklärte auf dpa-Anfrage, er werde in die nächste Instanz ziehen. Sein Mandant bereue zugleich den Angriff.