Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung untersagt, seine Produkte unter dem Namen "The Dog Face" zu verkaufen.

Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke "The North Face", berichtete die Justiz am Dienstag. Es könne der Eindruck entstehen, die Marke verkaufe nun auch Tierkleidung.