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Giftanschlag an TU Darmstadt – 33-Jährige in Psychiatrie

Die Anwälte Björn Seelbach (r) und Christian Kunath haben zu Beginn eines Sicherungsverfahrens gegen eine Frau wegen eines Giftanschlags auf Angehörige der Technischen Universität (TU) Darmstadt im Gerichtssaal des Landgerichts Platz genommen.

Nach dem Giftanschlag mit sieben Verletzten an der TU Darmstadt wird die 33 Jahre alte Beschuldigte dauerhaft in der geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht. Sie hatte gestanden, im Verfolgungswahn Chemikalien in Getränke gemischt zu haben.

Am Landgericht Darmstadt ist am Dienstag das Urteil im Sicherungsverfahren um den Giftanschlag an der Technischen Universität (TU) Darmstadt gesprochen worden. Demnach muss die 33 Jahre alte, psychisch kranke Beschuldigte vorerst unbefristet in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht werden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und einem der beiden Verteidiger. Sie hatten auf die Unterbringung der ehemaligen Studentin aus Mainz plädiert.

Diese für eine ambulante Therapie auf Bewährung auszusetzen, wie vom anderen Verteidiger gefordert, lehnte die Kammer ab. "Soweit ist die Beschuldigte noch nicht", sagte der Vorsitzende Richter.

Schizophrenie diagnostiziert

Bei der Frau hatten Ärzte eine paranoide Schizophrenie mit akustischen Halluzinationen diagnostiziert. Seit Anfang September 2021 befindet sie sich bereits in einer psychiatrischen Klinik.

Deswegen handelte es sich um keinen klassischen Strafprozess, sondern um ein Sicherungsverfahren. Es konnte somit keine Geld- oder Freiheitsstrafe gegen die Frau verhängt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 33-Jährige hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 23. August 2021 am Campus Lichtwiese in Teeküchen einen Chemikalienmix in Milch, Honig und Wasser für Kaffee und Tee gegeben zu haben. Sieben Menschen schluckten die Chemikalien, ein 30 Jahre alter Mann war kurzzeitig in Lebensgefahr.

Beschuldigte bestreitet Tötungsabsicht

Die Frau hatte sich wegen ihrer Psychose von Fachbereichsmitgliedern verfolgt gefühlt, was auch von ihr verfasste Schreiben zeigten. Diese hatten Ermittler gefunden.

Sie habe den Kollegen deshalb "eine Lektion erteilen" wollen, las der Verteidiger aus der Erklärung vor. Sie sei davon ausgegangen, dass das von ihr unter anderem verwendete Bromanilin in geringer Dosis ungefährlich sei. Den Vorwurf des versuchten Mordes bestritt sie.

Inzwischen habe sie erkannt, dass sie krank sei, ließ die Beschuldigte vor Gericht weiter erklären. Seit sie Medikamente nehme, höre sie keine Stimmen mehr und fühle sich nicht mehr verfolgt.

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