Verkehrsverstöße Neuer Bußgeldkatalog sorgt für Millionen-Plus an Einnahmen
Elf Millionen Euro mehr: Der strengere Bußgeldkatalog beschert den hessischen Kommunen einen Geldregen. In den ersten Monaten mussten Verkehrssünder bereits tiefer in die Tasche greifen.
Seit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im vergangenen November haben die öffentlichen Kassen in Hessen deutlich mehr Einnahmen aus der Ahndung von Verkehrsverstößen gehabt. Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Kassel verzeichnete in der ersten Jahreshälfte 2022 nach eigenen Angaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von mehr als elf Millionen Euro. 2021 lagen die Knöllchen-Einnahmen in Hessen bei insgesamt 66,3 Millionen Euro.
Die deutliche Steigerung der Knöllchen-Einnahmen führt die ZBS hauptsächlich auf den neuen Bußgeldkatalog zurück. "Grundsätzlich ist aber nicht auszuschließen, dass auch weitere Faktoren bei einem Anstieg oder Rückgang der Anzeigen eine Rolle spielen, wie zum Beispiel eine Änderung des Anzeigenvolumens oder das Anzeigeverhalten der örtlichen Ordnungsbehörden", teilte sie am Samstag mit.
Mehr "schwerwiegende", also teurere Ordnungswidrigkeiten
Da in der neuen Verordnung viele Verstöße aus dem Bereich der sogenannten geringfügigen Ordnungswidrigkeiten in den Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten angehoben worden seien, beobachte die Behörde erwartungsgemäß einen Rückgang von Anzeigen im geringfügigen Bereich und einen Anstieg der Anzeigen im schwerwiegenden Bereich.
Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro, zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten jene ab 60 Euro. Monatlich gehen laut der Behörde seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs etwa 10.000 mehr Anzeigen im schwerwiegenden Bereich ein als zuvor.
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Ende der weiteren InformationenRasen im neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer
So wird zum Beispiel das Parken auf Gehwegen, Radwegen und auf Fahrradstraßen mit Gefährdung als eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eingestuft - und kostet nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro. Wer jedoch mit seinem Auto auf einem Geh- oder Radweg nur hält, begeht eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen.
Im November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Kraft. Grundsätzlich wird seitdem beispielsweise Rasen strenger geahndet: Für zu schnelles Fahren inner- wie außerorts haben sich die Bußgelder verdoppelt.