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Baumbesetzerin "Ella" vorerst frei

Die unter dem Namen "Ella" bekannt gewordene Umweltaktivistin hält sich bei Betreten des Saales am Landgericht Gießen einen Aktenordner vors Gesicht.

Das Landgericht Gießen hat den Haftbefehl gegen die Umweltaktivistin "Ella" aufgehoben. Sie hatte laut Urteil Polizisten bei Protesten gegen den A49-Ausbau attackiert. Nach vielen Monaten im Gefängnis offenbarte die Frau nun ihre Identität.

Die Umweltaktivistin "Ella", wie sie sich bislang selbst nannte, ist frei. Das Landgericht Gießen hat den Haftbefehl gegen sie aufgehoben, wie ein Sprecher am Montag dem hr bestätigte.

Anlass für den Beschluss sei, dass die Betroffene einen Reisepass vorgelegt und somit ihre Identität preisgegeben habe. Die Aktivistin hatte sich seit ihrer Verhaftung im Herbst 2020 dagegen gewehrt, ihre Identität zu offenbaren.

Freudige Überraschung! #FreeElla kommt heute frei, nachdem sie sich entschieden hat, ihre Identität preiszugeben. Welcome to #freedom , #Ella ! Freiheit für alle inhaftierten Aktivisti für #Klimagerechtigkeit !

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Auf Twitter verkündeten Anhänger, dass die Aktivistin an diesem Montag das Gefängnis in Frankfurt verlassen werde. Ein Sprecher des Landgerichts Gießen konnte nicht bestätigen, dass sie die Justizvollzugsanstalt bereits verlassen habe, aber davon sei auszugehen. 

Ein Jahr und neun Monate Haft

Das Gericht hatte "Ella" Anfang April zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt - wegen zwei tätlicher Angriffe in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Weil ihre Verteidigerin in Revision ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Aktivistin war bei der Räumung der Protestcamps im Dannenröder Forst im Herbst 2020 festgenommen worden.

Das Landgericht war überzeugt davon, dass die Aktivistin einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen hatte. "Ella" saß ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft, mit dem Urteil kam sie in Haft.

Fall geht vor Oberlandesgericht

Da die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet wurde, hätte die Aktivistin noch vier Monate absitzen müssen. Die Offenlegung ihrer Identität hat sie vorerst davor bewahrt. Die Höhe des Strafmaßes des noch nicht rechtskräftigen Urteils sei zwar noch nicht abgesessen, doch habe die 3. Strafkammer entschieden, dass ein weiterer Verbleib in der Justizvollzugsanstalt nicht verhältnismäßig sei.

Die Verteidigung von "Ella" hatte bei dem Prozess vor dem Landgericht Gießen gefordert, das komplette Verfahren einzustellen. Nach ihrer Ansicht zeigt das im Berufungsprozess gezeigte Videomaterial, dass "Ella" den Polizisten nicht getroffen habe.

Auch die Polizisten hätten ihre Aussage geändert und nach Auffassung der Verteidigung im vorherigen Prozess in Alsfeld (Vogelsberg) entsprechend gelogen, was die Tritte anging.

"Ellas" Anwältin Eva Dannefeldt hatte kritisiert, dass ihrer Mandantin kein faires Verfahren ermöglicht worden sei. Entlastenden Beweisen sei nicht nachgegangen worden, die Tritte seien nicht bewiesen worden. Nun muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in nächster Instanz mit dem Fall auseinandersetzen.

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