Von Linken-Politiker Gysi verteidigt IS-Sympathisantin zu vier Jahren Haft verurteilt

Sie gilt als eine der bekanntesten IS-Rückkehrerinnen in Deutschland: Kim Teresa A. aus Frankfurt ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die 32-Jährige hatte ihre IS-Geschichte Journalisten erzählt - darauf stützte sich die Anklage.
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IS-Rückkehrerin verurteilt

Im Prozess gegen eine Sympathisantin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ist die 32 Jahre alte Frau am Freitag zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) sah unter anderem die Mitgliedschaft von Kim Teresa A. in einer ausländischen terroristischen Vereinigung als erwiesen an.
Verteidiger Gysi: "schwerster Fehler ihres Lebens"
Die Richter gingen in ihrem Urteil damit über die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft hinaus, die drei Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung um ihren Anwalt, den Linken-Politiker Gregor Gysi, hielt dagegen angesichts ihrer Abkehr vom IS und ihrer schwierigen sozialen Verhältnisse eine wesentlich niedrigere Strafe für angemessen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
Gysi hatte erklärt: "Meine Mandantin hat den schwersten Fehler ihres Lebens begangen, als sie ihrem türkischen Lebensgefährten folgte und beim sogenannten Islamischen Staat landete."
Wohnungen von vertriebenen Syrern übernommen
Der Prozess gegen Kim Teresa A. hatte im Juni begonnen. Die Anklage warf ihr vor, 2014 als 25-Jährige mit ihrem damaligen Mann Onur E. nach Syrien gegangen zu sein, um sich dem IS anzuschließen. Sie habe ihren Mann dabei unterstützt, für den IS zu kämpfen. Während er an der Front war, habe sie ihm, "wie im IS für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen", den Haushalt geführt und ihn im Krankheitsfall gepflegt, so die Anklagebehörde.
Sie habe mit ihrem Mann in mehreren Wohnungen gelebt, aus denen die syrischen Besitzer gewaltsam vertrieben worden waren. Zusätzlich habe sie mit dem Besitz von zwei Kalaschnikow-Gewehren gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Paar lebte von Geld des IS
Kim Teresa A. habe aber keineswegs nur den Ehemann versorgt, sondern mit anderen Frauen eine Chatgruppe betrieben für IS-Sympathisantinnen in Deutschland, die ebenfalls eine Ausreise nach Syrien überlegten. Von ihrem Mann habe sie den Umgang mit einem Sturmgewehr und einer Kalaschnikow gelernt und die stets geladenen Waffen bei sich gehabt. Sie habe sich "freiwillig und aus eigenem Antrieb" aufgemacht, um beim Aufbau eines islamischen Staates zu helfen, hieß es in der Urteilsbegründung.
In Syrien sei sie ihrem Ehemann zu seinen jeweiligen Einsatzorten gefolgt und habe seine Kampfhandlungen befürwortet. Dabei lebte das Paar von den Leistungen der Terrororganisation, so das Gericht. Zudem erhielt das Paar vom IS monatlich eine Geldsumme, wobei die Hälfte ausdrücklich der Angeklagten als Entlohnung für ihre Tätigkeit als Ehefrau eines IS-Kämpfers zugedacht war.
Gericht: islamistische Grundhaltung in Jahren nach 2009
Als sich A. im Frühjahr 2016 entschlossen habe, das IS-Gebiet zu verlassen, habe sie sich keineswegs bereits vom Gedankengut der Organisation gelöst, sondern erkannt, dass die Lage in der Region angesichts des Vordringens gegnerischer Kräfte zunehmend gefährlich wurde, so das Gericht.
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Vier Jahre Haft für IS-Sympathisantin

Sie habe Jahre zuvor bereits Kontakt zu den höchsten Kreisen der radikal-islamischen Szene in Deutschland gehabt. Der Staatsschutzsenat sah in seiner Entscheidung eine "gefestigte islamistisch-fundamentalistische Grundhaltung", die sich Kim Theresa A. in den Jahren nach 2009 angeeignet habe. "Sie ist durchaus nicht aus Liebe zu ihrem Mann 2014 nach Syrien ausgereist", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller.
Richter sehen in Kim Teresa A. keine Mitläuferin
Als mildernd bewertete das Gericht, dass A. sich freiwillig vom IS gelöst und Informationen veröffentlicht habe. In ihrer Einlassung vor Gericht habe sie glaubwürdig Reue gezeigt, wenn sie auch ihre eigene Rolle heruntergespielt habe. Eine Mitläuferin, als die sie sich dargestellt habe, sei sie nicht gewesen. Das Gericht berief sich dabei auf Zeugenaussagen, aber auch auf Passagen aus dem Buch "Maryam A.: Mein Leben im Kalifat", das der Journalist Christoph Reuter 2017 veröffentlicht hatte. In der Ich-Perspektive wird darin der Weg der Frau zum IS beschrieben. Bei dem Namen Maryam A. handelt es sich um ein Pseudonym.

Auch die Aussage eines weiteren Journalisten wurde hinzugezogen, der geplant hatte, ein Buch über Kim Teresa A. zu schreiben. Die Verteidigung hatte dieses Vorgehen stark kritisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - mit dem Gang in Revision wird gerechnet.