Gegen die Ex-Frau des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Feldmann wird nicht wegen Vorteilsannahme ermittelt.

Sie sei keine Amtsträgerin, begründete die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Niesen, dies am Dienstag. Das Frankfurter Landgericht hatte Peter Feldmann (SPD) vergangene Woche wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dabei ging es auch um ein übertarifliches Gehalt seiner Ex-Frau als AWO-Kita-Leiterin. Feldmann hatte angekündigt, eine Revision gegen das Urteil zu prüfen.