In den hessischen Justizvollzugsanstalten sind zwölf Anträge von Gefangenen zur Aufnahme eines Studiums in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt worden.

Gründe dafür waren laut Justizministerium zu geringe Haftdauer, ein ungeeignetes oder nicht zur Auswahl stehendendes Studienfach sowie nicht vorhandene oder nicht nachgewiesene Hochschulzugangsvoraussetzungen. Derzeit befänden sich auch keine Gefangenen oder Untergebrachten in einer Studienmaßnahme.