Im Prozess um ein verhungertes und verdurstetes Kleinkind in Rüsselsheim hat eine Untersuchung der geständigen Mutter psychische Erkrankungen ergeben. Dennoch habe sie laut Gutachterin eine Unrechtseinsicht gehabt.

Die 26 Jahre alte Angeklagte habe eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) aufgrund von Gewalterfahrung in ihrer Kindheit, sagte eine psychiatrische Gutachterin vor dem Landgericht Darmstadt am Montag. Dort muss sich die geständige Angeklagte wegen Mordes verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau im Oktober 2021 ihren 13 Monate alten Sohn in Rüsselsheim verdursten und verhungern lassen.

Die Gutachterin ging davon aus, dass die Angeklagte zwar zeitweise in ihrer Steuerungsfähigkeit gemindert war, aber auch eine Unrechtseinsicht hatte. Auch im traumatisierten Zustand habe sie gewusst, dass sie ihr Kind versorgen musste.