Haus mit blauer Fassade an Hang

Der Fall einer Mutter aus Sulzbach, die in Saarbrücken ihre beiden Kinder von der Brüstung eines Balkons gestoßen haben soll, kommt am 11. Januar vor Gericht. Ihre dreijährige Tochter starb bei dem Sturz. Die Frau soll dauerhaft in die Psychiatrie.

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Verfahren: Mutter soll ihre beiden Töchter von Balkon geworfen haben

Ein Polizeisiegel klebt an der Eingangstür eines Hauses.
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Das Landgericht Saarbrücken verhandelt am 11. Januar über den Fall einer Frau, die in Saarbrücken ihre beiden Kinder von der Brüstung eines Balkons geworfen haben soll. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Die dreijährige Tochter war Ende Juli durch den Sturz aus etwa fünf Metern ums Leben gekommen. Sie erlitt bei dem Aufprall auf den Hinterhof ohne Rasen massive Kopfverletzungen und starb laut Polizei nach kurzer Behandlung im Krankenhaus. 

Einjährige leicht verletzt

Ihre einjährige Schwester und die Mutter, die anschließend selbst in die Tiefe sprang, überlebten. Das kleine Mädchen wurde leicht verletzt. "Sie hat richtig viel Glück gehabt. Bei Kleinstkindern ist anscheinend öfter ein Schutzengel dabei", hatte ein Polizeisprecher gesagt. Die Mutter wurde schwer verletzt. Sie befand sich nach dem Sturz im künstlichen Koma und war nicht vernehmungsfähig.

Sie und ihre Familie stammen aus dem Main-Taunus-Kreis, nach Informationen des Saarländischen Rundfunks (SR) leben sie in Sulzbach. Die Familie hatte laut Polizei in Saarbrücken die Eltern der Frau besucht.

Vater und Großeltern von Notfallseelsorgern betreut

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um ihre dauerhafte Unterbringung in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung. Gegen die Frau war zunächst wegen mutmaßlichen Mordes und versuchten Mordes ermittelt worden.

Die Tat ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus. Nach Polizeiangaben stieß die Mutter ihre Kinder über ein Geländer zwischen Obergeschoss und einem Gartenhang. Der Lebensgefährte und Vater der Mädchen und weitere Angehörige befanden sich während der Tat in der Wohnung, sie wurden anschließend von Notfallseelsorgern betreut.

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