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Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter, die ihr Kind verdursten ließ

Eingangsportal des Landgerichts Darmstadt

Im Mordprozess um ein vernachlässigtes Kind ist die Mutter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte ihr Kind in Rüsselsheim verdursten lassen.

Wegen Totschlags durch Unterlassen hat das Landgericht Darmstadt eine 27-Jährige am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte im Oktober 2021 ihren 13 Monate jungen Sohn in ihrer Wohnung in Rüsselsheim (Groß-Gerau) eine Woche lang nicht versorgt.

Da bei der geständigen Frau eine schwere Depression festgestellt worden war, ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagte zum Tatzeitraum vermindert schuldfähig war. "Jeder in diesem Land wird nach seiner Schuld verurteilt", erinnerte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung an einen Strafrechtsgrundsatz.

Psychische Erkrankungen leitend für die Tat

Zwei Fachleute hatten bei der Verurteilten übereinstimmend eine wiederkehrende Depression, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Identitätsstörung diagnostiziert. Ein Gutachter sah die Depression als leitend für die Tat an, während eine Gutachterin die Identitätsstörung als Erklärung sah, warum die Mutter ihren kleinen Jungen mit viel zu wenig Essen und Trinken versorgte.

Als Ursachen für die psychischen Erkrankungen gelten sexuelle und körperliche Gewalt, die die Verurteilte als Kind in ihrer Familie durch ihren Vater erlitten hat. Als die in Rüsselsheim geborene Frau acht Jahre alt war, hatte das Jugendamt sie und ihre Geschwister in Obhut genommen. Keines der Kinder hatte die Eltern wiedersehen wollen, hatte ein Jugendamtsmitarbeiter im Prozess ausgesagt.

Strafmaß bleibt zwischen den Forderungen

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht zwischen den Haftstrafen, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. Sie war von der Mordanklage abgerückt, da sie nach den Gutachten das Mordmerkmal Grausamkeit nicht mehr erfüllt sah.

Die Verteidigung hatte auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen bei verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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