Audio

Urteil im Totschlagsprozess um totes Baby

Infotafel am Justizzentrum Wiesbaden.

Weil er seine zwei Monate alte Tochter in der Silvesternacht erstickt hat, ist ein 23-Jähriger zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll das Baby zudem 20 Minuten lang schwer misshandelt haben.

Der Angeklagte habe das zwei Monate alte Mädchen in der Silvesternacht 2020/2021 mit den Händen erstickt, stellte das Landgericht Wiesbaden am Montag fest. Der 23-Jährige habe seine Tochter zudem über 20 Minuten körperlich misshandelt. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft.

Rippenbrüche, blaue Flecken und Knochenabsplitterungen

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von elf Jahren und vier Monaten gefordert. Die Richterin betonte, der Angeklagte habe nicht die Absicht gehabt, seine Tochter zu töten. Von daher könne man nicht von Mord sprechen. Der Vater habe den Tod des Kindes aber billigend in Kauf genommen. Das Obduktionsgutachten habe "schlimmste Misshandlungen" dokumentiert. Am Körper des Säuglings waren Rippenbrüche, blaue Flecken und Knochenabsplitterungen festgestellt worden.

Die jungen Eltern seien beide mit dem Baby überfordert gewesen, befand das Gericht. Zudem sei eine Persönlichkeitsstörung Auslöser für die gewaltsame Tat in der Silvesternacht gewesen. Das Gericht beschrieb den Angeklagten als "selbstverliebt und spaßorientiert", zudem hatte der 23-Jährige an dem Silvesterabend getrunken. Die umfassende Aussage des 23-Jährigen zu Prozessbeginn wertete das Gericht als Teilgeständnis, das zum Teil aber Schutzbehauptungen enthalten habe.

Der Verteidiger hatte wegen Totschlags in einem minder schweren Fall auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Richterin wies das angesichts der Grausamkeit der Tat und der Wehrlosigkeit des Babys zurück. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen