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Landgericht Frankfurt

Fast drei Jahrzehnte nach einem einem Überfall auf einen Frankfurter Optiker ist vor dem Landgericht das Urteil gefallen. Ein 48-Jähriger muss für elf Jahre in Haft. Ob er für die tödlichen Messerstiche verantwortlich ist, bleibt weiter unklar.

Am Landgericht Frankfurt ist am Dienstag das Urteil in einem besonderen Prozess gefallen: Mehr als 28 Jahre nach einem Raubüberfall in der Frankfurter Innenstadt musste sich ein Mann aus Südhessen vor Gericht verantworten. Für die Beteiligung an der Tat, die für einen Frankfurter Optikermeister im Januar 1994 tödlich endete, ist der Angeklagte zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Richter gingen dabei am Dienstag von Raub mit Todesfolge, nicht aber von Raubmord aus. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes, die Verteidigung Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stach der Angeklagte zu - oder der Mittäter?

Der Optiker war in seinem Geschäft in der Frankfurter Innenstadt von zwei Tätern überfallen und beraubt worden. Der 60-Jährige wurde gefesselt, gewürgt und mit sechs Messerstichen getötet.

Laut Urteil waren die tödlichen Messerstiche nicht eindeutig dem heute 48 Jahre alten Angeklagten zuzurechnen. Sie hätten auch von dem derzeit noch flüchtigen Mittäter stammen können. Auch sei nicht klar, ob der Angeklagte die tödlichen Stiche gebilligt hätte. Lediglich das Würgen des Opfers musste er sich laut Urteil zurechnen lassen.

Fingerabdruck führte zu ihm

Nach der Tat waren beide Täter zunächst entkommen. Der Angeklagte lebte unbehelligt im südhessischen Ober-Ramstadt (Darmstadt-Dieburg), wo er erst im März vergangenen Jahres festgenommen wurde.

Die Ermittlungen gegen ihn waren 2018 wieder in Gang gekommen, nachdem er im Rahmen eines Drogenstrafverfahrens einen Fingerabdruck abgegeben hatte, der in der Datenbank der Kriminalpolizei einen Treffer ergab.

Die Versuche, auch an den Komplizen des Mannes heranzukommen, schlugen fehl. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich spätestens ein Jahr nach der Tat in seine türkische Heimat abgesetzt hat.

Beute: 1.000 Mark

In dem Prozess hatte der Angeklagte durchgehend zum Anklagevorwurf geschwiegen. Der genaue Geschehensablauf in dem Optikergeschäft habe deshalb nicht mehr geklärt werden können, hieß es im Urteil.

Die Täter hatten 1.000 Mark Bargeld sowie die Brieftasche des Opfers mit Ausweisen und Scheckkarten erbeutet.

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