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Lebenslange Haftstrafe für Mord mit Heckenschere

Schild mit der Aufschrift "Land- und Amtsgericht Limburg a.L." an einer Backsteinwand neben einer Tür.

Im Prozess um einen Mord mit einer Heckenschere ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Limburg geht in seinem Urteil von niedrigen Beweggründen für die Tat aus.

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Lebenslange Haftstrafe für Mord mit Heckenschere

Schild mit der Aufschrift "Land- und Amtsgericht Limburg a.L." an einer Backsteinwand neben einer Tür.
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Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte acht Jahre Gefängnis gefordert. Der 35 Jahre alte Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründeten die Richter nach Angaben eines Sprechers das Urteil.

Der 35-Jährige hatte demnach im vergangenen September in Hadamar (Limburg-Weilburg) aus Rache einen auf einen Rollator angewiesenen Mann in dessen Wohnung mit einer elektrischen Heckenschere und einem Messer rund zehn Minunten lang attackiert und schwer verletzt. Dabei wurden Herz und Leber des Opfers getroffen. Der Mann verblutete schließlich in seiner Wohnung.

Opfer war Belastungszeuge in früherem Prozess

Das Opfer war zuvor Hauptbelastungszeuge in einem Prozess gewesen, in dem der 35-Jährige wegen Körperverletzung angeklagt war. Der 35-Jährige soll, im Beisein des späteren Opfers, eine Frau unter anderem mit einer Machete angegriffen und schwer verletzt haben.

Zum Auftakt des Heckenschere-Prozesses attestierte eine Gutachterin dem Mann eine Neigung zu Gewalt sowie Suchtprobleme. Zum Tatzeitpunkt soll er über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt und unter Drogen gestanden haben. Der Angeklagte saß bereits zuvor im Gefängnis.

Der Gutachterin gegenüber hatte sich der 35-Jährige vor Prozessbeginn auf Notwehr berufen. Demnach wollt er das Opfer zur Rede stellen. Der Bewohner habe ihn mit einem Messer angegriffen, daraufhin habe er sich mit der Heckenschere, die in der Küche des Opfers lag, gewehrt.

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