Das Landgericht Fulda hat einen Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Er hatte trotz Annäherungsverbots seine ehemalige Partnerin an der Arbeitsstelle abgepasst und mit einem Messer auf sie eingestochen.

Audiobeitrag

Audio

Mann nach Messerattacke zu langer Haft verurteilt

Landgericht Fulda
Ende des Audiobeitrags

Nach einer Messerattacke auf seine ehemalige Lebensgefährtin ist ein Mann vom Landgericht Fulda zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 54-Jährigen am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Mit dem Strafmaß lag das Gericht deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Mann hatte sein Opfer im September vergangenen Jahres trotz eines gerichtlich angeordneten Annäherungsverbots an ihrer Arbeitsstelle in Fulda abgepasst und aus Eifersucht mit zwei Messerstichen in Hals und Brust schwer verletzt. Der Mann hatte erst von der Frau abgelassen als diese rief: "Ich will nicht sterben, denk an meine Kinder." Dann wählte der Mann den Notruf und stellte sich der Polizei.

"Es ist ein Wunder, dass die Frau den Angriff überlebt hat"

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sogar auf Freispruch wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert, da der Angeklagte kurz vor der Tat eine ganze Flasche Hochprozentiges getrunken habe. Der Vorsitzende Richter sagte zu dem Urteil: "Es ist ein Wunder, dass die Frau den Angriff überlebt hat." Noch immer leide sie psychisch unter den Folgen. Der Angeklagte habe ihr die Lebensfreude geraubt. Sie habe ihre Arbeit verloren, leide unter Schlafstörungen und verlasse ihre Wohnung nur noch selten.

Vor der Messerattacke hatte der Mann die Frau im Juli 2021 in seinem Auto festgehalten und mit einer Metallstange bedroht und war auch davor schon gewalttätig gewesen. Der Angeklagte habe die Trennung nicht akzeptiert, sagte der Richter. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Das nun gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen