Lübcke-Mörder Stephan Ernst hat 2016 Flüchtling Ahmed I. mit einem Messer angegriffen - da ist sich ein leitender Oberstaatsanwalt im Landtags-Untersuchungsausschuss sicher. Das habe sich aber nicht beweisen lassen.

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Lübcke-Ausschuss befragt Staatsanwalt

Ahmed I.
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Ein hochrangiger Staatsanwalt hat als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Mordfall Lübcke die Ermittlungsarbeit der nordhessischen Beamten zu einem Messerangriff auf einen irakischen Flüchtling Ahmed I. 2016 verteidigt.

Er persönlich sei zwar davon überzeugt, dass Stephan Ernst, der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, für diesen versuchten Mord verantwortlich sei, sagte der Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt am Freitag in Wiesbaden. Die Ergebnisse einer Befragung von Ernst kurz nach der Tat hätten jedoch seiner Einschätzung nach nicht für einen Durchsuchungsbeschluss gereicht, sagte der 52-Jährige.

Staatsanwalt: Ernst nach außen hin unauffällig

Ernst war nach der Attacke auf Ahmed I. am 6. Januar 2016 in Lohfelden (Kassel) von Ermittlern befragt worden. Eine Hausdurchsuchung gab es nicht. Erst bei den Untersuchungen zum Mordfall Lübcke wurde ein Messer gefunden, das ihn wieder mit der Tat von 2016 in Verbindung brachte. Ahmed I. war von einem Fahrradfahrer mit einem Messer in den Rücken gestochen und schwer verletzt worden.

Ahmed I. sagte am Freitag im Ausschuss, er habe die Polizei auf einen möglichen rassistischen Hintergrund der Tat hingewiesen. Er sei jedoch nicht ernst genommen worden. Er war zum Zeitpunkt der Attacke nach eigenen Angaben erst seit knapp drei Wochen in Deutschland gewesen.

Der Oberstaatsanwalt sagte am Freitag im U-Ausschuss, rückwirkend betrachtet stehe die Gefährlichkeit von Ernst und auch von Markus H. außer Frage. Jedoch habe sich Ernst eine Weile nach außen hin unauffällig verhalten. Die Radikalisierung von Ernst und H. sei "bilateral" geschehen. H. war im Prozess gegen Lübcke der Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, wurde aber freigesprochen.

Von Angriff auf Flüchtling freigesprochen

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschoss. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf, Ahmed I. niedergestochen und schwer verletzt zu haben. Es gebe zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuteten, aber keine tragfähigen Beweismittel, hatte der Richter bei der Urteilsbegründung gesagt.

Der wegen Beihilfe zum Mordes angeklagte Markus H. erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten haben Revision eingelegt, die Bundesanwaltschaft unter anderem in Bezug auf die Tat an dem Flüchtling. Der Bundesgerichtshof will im Juli über die Revision verhandeln.

Der Untersuchungsausschuss im Landtag hatte sich 2020 konstituiert. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufzuarbeiten. Bis zum Frühjahr 2023 sollen insgesamt 49 Zeugen und zwei weitere Sachverständige befragt werden. Im April 2023 könnten dann die Verhandlungen zu einem Abschlussbericht beginnen, der im Juli 2023 vorgestellt werden soll.

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