Karl Schwebel hat im Katzengraben einen großen Döbel erwischt.

Hessen muss den Zustand seiner Gewässer verbessern. Das schreibt eine EU-Richtlinie vor. Dazu gehört auch, dass Fische ungehindert zu ihren Laichplätzen wandern können. Die Maßnahmen dafür können aufwendig und teuer sein. Ein Beispiel aus Groß-Zimmern.

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Fische zählen mit dem Stromkescher in Groß-Zimmern

Mann hält in seiner Hand einen Bitterling
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In grüner Wathose stapft Karl Schwebel vom Verband Hessischer Fischer durch das Wasser des Katzengrabens bei Groß-Zimmern (Darmstadt-Dieburg). Am Körper baumeln allerlei Kabel und eine Batterie, in seinem flachen Drahtkescher zuckt ein silbrig glänzender Fisch. "Döbel, 40 bis 50", ruft er dem Mitglied eines örtlichen Angelvereins zu. "Elektrofischer" steht auf seiner Weste. Der Mann notiert Art und ungefähre Größe des Fischs, bevor das durch einen leichten Stromstoß betäubte Tier zurück ins Wasser gelassen wird.

Renaturierung beginnt mit Zählung

Die Zählaktion ist Auftakt einer umfassenden Maßnahme, die es letztlich Fischen wieder ermöglichen soll, hindernisfrei den Katzengraben hinauf bis in die Gersprenz zu schwimmen. Denn wie an vielen Orten in Hessen hat Bebauung auch hier den Wasserbewohnern den Weg versperrt. Und das darf gemäß einer EU-Richtlinie nicht sein.

EU-Richtlinie setzt Frist bis 2027

Die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie schreibt laut Umweltministerium vor, die Gewässer in Europa bis spätestens 2027 in einen "guten chemischen und ökologischen Zustand" zu bringen. Dazu gehört, dass die für ein Gewässer typischen Fische ungehindert zu ihren Laichplätzen wandern können.

Bei Nichteinhaltung droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Etwaige Strafzahlungen richten sich dann zunächst an den Bund, der sie entsprechend der Verschuldung an die Länder verteilt.

Nur ein Zehntel der Fließgewässer in gutem Zustand

In Hessen befinden sich nach Angaben des Ministeriums noch 376 Einzugsgebiete von Fließgewässern in einem mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten ökologischen Zustand. Erst bei 47 ist der sehr gute ökologische Zustand erreicht, also etwa bei elf Prozent. Es ist also noch viel zu tun, bis die EU-Vorgabe erfüllt ist.

Zugleich verweist das Ministerium auf bereits erreichte Erfolge. So seien zwischen 2009 und 2021 rund 2.500 Maßnahmen ergriffen worden, um Wanderhindernisse für Fische zu beseitigen. Auf 1.175 Kilometern Fließlänge seien bislang Gewässer und Uferstrukturen naturnah entwickelt worden. Beispielhaft nennt das Ministerium die 2,5 Millionen Euro teure Renaturierung der Weschnitz bei Lorsch (Bergstraße).

Brückenabriss bietet Chance zum Fischtreppenbau

In Groß-Zimmern kommt ausgerechnet eine Straßenbaumaßnahme dem Naturschutz entgegen. Dort, wo der Katzengraben aus der Gersprenz fließt, soll eine neue Brücke errichtet werden. Die Gunst der Stunde will der Wasserverband Gersprenz nutzen, um dort nun auch eine Fischtreppe zu installieren.

Der einst aus Gründen des Hochwasserschutzes angelegte Bach soll den Fischen als eine Art Umgehung um zwei Wehranlagen herum dienen, die ihnen in der Gersprenz den Weg versperren. Doch eine Stufe im Bachbett des Katzengrabens ist zu hoch, um von den meisten Fischen überwunden zu werden.

Durch mehrere Becken die Strömung hinauf

Deshalb soll die Aufstiegshilfe in der sogenannten Schlitzpassvariante errichtet werden. Dazu werden mehrere Becken hintereinander angelegt. Sie sind durch Schlitze miteinander verbunden und weisen nur geringe Höhenunterschiede auf, die auch langsam schwimmende Fische gut überwinden können.

Das geht nach Worten von Verbandssprecher Matthias Sottong nur nach dem Abriss der alten Brücke. "Ein ordentlicher Anteil der etwa 80 Meter langen Aufstiegshilfe wird unter der Straßenbrücke sein", sagt er. Unter der vorhandenen Brücke wären die Arbeiten kaum möglich gewesen. "Deshalb ist das jetzt die Gelegenheit."

Welche Fische leben hier eigentlich?

Außerdem soll der Katzengraben renaturiert werden. Um Entscheidungen über die Neugestaltung des Lebensraums treffen zu können, muss man wissen, welche Arten sich hier bevorzugt aufhalten. Und da kommen wieder die Elektrofischer mit ihrer Bestandsaufnahme ins Spiel.

Im schmalen Bereich mit flachem Wasser zählt Schwebel vor allem Gründlinge und Bachschmerlen. Sie stehen gerne zwischen Steinplatten, die zur Uferbefestigung verlegt wurden. Je weiter Schwebel flussaufwärts watet, desto größer werden die Fische.

Zwei Bachforellen schwimmen in den Kescher. Sie benötigen schnell fließendes, sauerstoffreiches Wasser. Und sogar ein paar Barben haben es schon ziemlich weit nach oben geschafft. Die nachtaktiven Grundfische mögen strukturreiche Gewässerabschnitte mit Sand, Kies und Wasserpflanzen. All das muss bei der Renaturierung berücksichtigt werden.

Hessenweit Kosten von zwei Milliarden Euro

Das Land Hessen trägt zu einem Großteil die Kosten für die Fischtreppe. Im November hatte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) einen Förderbescheid über 1,3 Millionen Euro übergeben, laut Ministerium 85 Prozent der benötigten Gesamtsumme. "Das ist gut investiertes Geld in den Erhalt der Artenvielfalt in der Gersprenz und im Katzengraben", so die Ministerin.

Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz". Insgesamt geht das Land von Kosten von etwa zwei Milliarden Euro aus, um die EU-Richtlinie überall in Hessen umzusetzen. Die jeweiligen Maßnahmenträger können dafür Fördergelder beantragen.

Fischereiverband: Deutschland hinkt hinterher

Ob die Ziele tatsächlich in den kommenden fünf Jahren erreicht werden können, scheint angesichts der noch notwendigen Arbeiten und der knappen Zeit fraglich. "Deutschland hinkt da weit hinterher", stellt Schwebel fest. Alleine in Hessen gebe es hunderte Wehre, die jeglichen Fischwechsel unterbinden. "Da reicht schon ein Absturz von 30 bis 40 Zentimetern."

Das Land jedoch gibt sich optimistisch: Man werde "weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, bis zum Jahr 2027 die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen", heißt es aus dem Ministerium.

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