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Mutmaßliche IS-Verwalterin aus Offenbach festgenommen

IS-Flagge

Eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin ist in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Die Frau aus Offenbach soll in Syrien für die Terrormiliz die erneute Heirat von Witwen getöteter Kämpfer organisiert haben.

Ermittler in Hessen haben eine mutmaßliche Anhängerin des sogenannten Islamischen Staats (IS) in Rheinland-Pfalz festgenommen. Die 31 Jahre alte Deutsche sei dringend verdächtig, Mitglied der Dschihadistenmiliz zu sein, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mitteilte. Die Frau wurde demnach am Dienstagabend an einem Flughafen in Rheinland-Pfalz nach ihrer Wiedereinreise nach Deutschland festgenommen.

Der Frau wird vorgeworfen, mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern zunächst 2011 nach Pakistan ausgereist zu sein. Dort habe sich ihr Mann einer islamistischen Bewegung angeschlossen, sei aber 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden. Die Frau sei daraufhin mit ihren Kindern nach Syrien gereist und habe sich dem IS angeschlossen.

Für Witwen getöteter IS-Kämpfer zuständig

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr deshalb - neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - auch die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor. Sie habe es in Kauf genommen, dass sie ihre Kinder durch die Reise und den Aufenthalt in einem Bürgerkriegsgebiet in große Gefahr bringt.

Während ihres Aufenthalts in Syrien heiratete die Frau aus Offenbach laut Staatsanwaltschaft einen IS-Kämpfer und war in dessen Haushalt sowie bei der Kindererziehung tätig. Darüber hinaus soll sie innerhalb der IS-Verwaltung in einem sogenannten Witwenbüro gearbeitet haben. So soll sich die 31-Jährige um die Versorgung und Betreuung der Witwen getöteter IS-Kämpfer gekümmert haben. Sie habe auch die Wiederverheiratung der Frauen organisiert und Gelder des IS an die Frauen verteilt.

Seit 2019 in kurdischer Haft

Bereits 2019 wurde die Frau festgenommen. Bis zuletzt befand sie sich mit ihren Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager. Über eine Untersuchungshaft in Deutschland sollte am Mittwoch am Oberlandesgericht Frankfurt entschieden werden.

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