Landgericht Frankfurt

Knapp drei Jahrzehnte nach einem Raubmord in der Frankfurter Innenstadt hat vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. DNA-Spuren führten zu dem heute 48 Jahre alten Mann.

Mehr als 28 Jahre nach einem Raubmord hat vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen Südhessen begonnen. Der heute 48-Jährige aus Ober-Ramstadt (Darmstadt-Dieburg) soll im Januar 1994 zusammen mit einem Komplizen einen Optikermeister in der Frankfurter Innenstadt überfallen, beraubt und mit vier Messerstichen getötet haben. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Angeklagte weder zur Person noch zu den Vorwürfen des Mordes und des Raubes mit Todesfolge.

Die Männer sollen ihr Opfer demnach aus Habgier in dessen Kontaktlinsengeschäft überfallen haben. Der damals 29 Jahre alte mutmaßliche Mittäter sei dort Kunde gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Anfang dieses Jahres mit. Um zu verhindern, dass der Optiker, der sich zwischendurch befreit habe, seinen Kunden erkennt, sollen ihn die Männer mit "wuchtigen Messerstichen" in den Hals und durch Würgen mit einem Schal ermordet haben.

Jahrzehntelang ein "Cold Case"

Die mutmaßlichen Täter flohen dann mit mehreren Bankkarten und Euroschecks, mindestens 1.000 D-Mark in bar und einer Armbanduhr. Der Fall gehörte über Jahrzehnte zu den nicht aufgeklärten "Cold Cases" der Frankfurter Kriminalpolizei. Anfang 2021 ergab dann ein Fingerabdruck des Angeklagten in einem Drogendelikt einen Treffer in der polizeilichen Datenbank.

Der aus Ober-Ramstadt stammende Mann wurde daraufhin festgenommen, habe sich aber der Staatsanwaltschaft zufolge nicht zu den Vorwürfen geäußert. Da er zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde die Anklage an der Jugendkammer des Landgerichts erhoben. Sie lautet auf gemeinschaftlichen Mord und Raub mit Todesfolge.

Mutmaßlicher Mittäter weiter flüchtig

Der mutmaßliche Mittäter ist dagegen weiter auf der Flucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich spätestens ein Jahr nach der Tat in seine türkische Heimat abgesetzt hat. Seine frühere Ehefrau wurde von den Richtern bereits vernommen. Sie bezeichnete den mutmaßlichen Mittäter als "verlogen". Er habe niemals arbeiten wollen und sei später als Sicherheitsmitarbeiter in einem türkischen Club tätig gewesen. Nach ihrer Scheidung habe er ihr von der Frankfurter Tat erzählt, bei der sich das Opfer wohl stark gewehrt habe.

Die Strafkammer hat bislang acht Verhandlungstage bis Mitte Juli terminiert. Bis dahin sind noch zahlreiche weitere Zeugenvernehmungen geplant. Wegen der Verjährungsfristen ist nur noch eine Verurteilung wegen Mordes oder wegen Raubes mit Todesfolge möglich, weil beide Tatbestände mit lebenslanger Haft geahndet werden können und deshalb keiner Verjährungsfrist unterliegen.

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