Berichtet ein Rechtsanwalt über einen erstrittenen gerichtlichen Erfolg auf seiner Homepage und wird diese Entscheidung später aufgehoben, muss er den Bericht nicht nachträglich löschen.

Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und wies eine Unterlassungsklage zurück. Allerdings wäre er verpflichtet gewesen, den Beitrag auf Verlangen der Klägerin zu aktualisieren.