Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. ist in Untersuchungshaft. Er war zuvor offenbar bei einer Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen in einer S-Bahn-Station aufgefallen. Das Gericht sieht Fluchtgefahr.

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OLG erlässt Haftbefehl gegen Franco A.

Franco A. auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts.
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Bei einer Personenkontrolle des unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffiziers Franco A. sind Gegenstände gefunden worden, die als Beweismittel in Betracht kommen. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Montag. Das Gericht erließ am Samstagabend Haftbefehl. Nähere Angaben zu den Gegenständen machte die Sprecherin nicht.

SEK nimmt Franco A. fest

Der Staatsschutzsenat habe daraufhin Verdunklungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt. Beamten fanden bei ihm Unterlagen, die auf eine Reise hindeuten würden, hieß es. Der Haftbefehl wurde nach Angaben des Gerichts vom Montag am Sonntagvormittag durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei vollstreckt. Der 33-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen. Der Senat bestätigte den Haftbefehl in einer mehrstündigen nicht-öffentlichen Anhörung. Die bei der Personenkontrolle von A. gefundenen Gegenstände würden nun von der Polizei ausgewertet, hieß es am späten Montagnachmittag.

A. war am Freitagabend im Bereich der S-Bahnstation Offenbach-Ledermuseum einer Personenkontrolle unterzogen worden. "Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen" sei er dann auf ein Polizeirevier gebracht worden, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Offenbar handelte es sich um eine Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen. Die Polizei machte auch am Montag keine Angaben dazu, ob Franco A. gezielt kontrolliert wurde oder zufällig kontrolliert wurde. Medienberichten zufolge soll er sich heftig gegen die Kontrolle gewehrt haben.

Als syrischer Flüchtling getarnt

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Wieso saß Franco A. noch nicht in Untersuchungshaft?

Franco A. war von April bis November 2017 bereits in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese aufgehoben, weil er einen dringenden Tatverdacht nicht als nachgewiesen erachtete. Außerdem sollte eine Untersuchungshaft in Deutschland in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern. Erst nach weiteren Ermittlungen entschied der BGH im November 2019, dass genug Indizien vorlagen, um den Fall vor den Staatsschutzsenat in Frankfurt zu bringen.

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Der Oberleutnant soll sich als syrischer Flüchtling getarnt und Anschläge auf Politiker geplant haben, er steht deswegen in Frankfurt vor Gericht. Das Strafmaß für diese Tat liegt bei maximal zehn Jahren. Bislang fehlte jedoch der Beweis dafür, dass Franco A. seine Tarnidentität tatsächlich für einen Anschlag nutzen wollte und bereits konkrete Pläne hatte. Vor der erneuten Festnahme war damit gerechnet worden, dass es noch im Februar zu den ersten Plädoyers des Verfahrens kommen könnte. Am Donnerstag steht ein weiterer Verhandlungstag an.

Franco A. werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe größtenteils, räumte in dem Verfahren aber ein, im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, die er unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrte.

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