Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Prozesstermin in dem Berufungsverfahren zwischen dem Land Hessen und dem als Doppelmörder verurteilten Andreas Darsow aufgehoben.

Hintergrund sei der Tod eines Verfahrensbeteiligten, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Sollte ein neuer Termin bestimmt werden, werde dieser mitgeteilt. In dem Zivilstreit geht es um eine Schadensersatzforderung des Landes an Darsow in Höhe von 70.000 Euro.