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Mordprozess am Landgericht Kassel

Eingangstür eines Hauses mit Polizeiabsperrung.

Ein 49-Jähriger aus Bad Arolsen soll seine Frau vor einem Jahr getötet haben - weil er ihre Trennung nicht akzeptierte. Jetzt muss er sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Vor dem Landgericht Kassel hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 49-Jährigen aus Bad Arolsen (Waldeck-Frankenberg) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 19. Juli 2021 seine 32 Jahre alte Frau aus niederen Beweggründen getötet zu haben.

Vor den Augen ihrer fünf gemeinsamen Kinder habe er mit einer bis zu 20 Zentimeter langen Klinge "wuchtig und mit voller Tötungsabsicht" mindestens 30 Mal auf die Frau eingestochen, sagte Staatsanwältin Angela Rek. Schon vor der Tat habe der Angeklagte mehrfach gedroht, seine Frau umzubringen und sei ihr gegenüber gewalttätig geworden.

"Ich weiß nicht, was passiert ist"

Tatmotiv ist laut Staatsanwaltschaft, dass die Frau die Trennung gewollt habe. Sie wollte demnach einen modernen Lebensstil pflegen, während der Angeklagte nach streng muslimischen Prinzipien gelebt habe. Die Trennung "verstand er als Ehrverletzung", sagte Staatsanwältin Rek.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, es sei beim Einkaufen zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau gekommen. Zu Hause habe sich der Streit fortgesetzt. Er habe immer an seine Frau appelliert, an die gemeinsamen Kinder zu denken, sagte der 49-Jährige. Als sie antwortete, "wer sagt, dass es deine Kinder sind?", sei er gereizt gewesen. An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Auf einmal war es vor mir schwarz."

Für den Prozess sind bis zum 24. August sechs weitere Termine angesetzt.

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Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen - hier finden Sie Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige:

Bei akuter Gefährdung: Polizeinotruf 110

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, barrierefrei erreichbar - auch online.

Der Anruf und die Nummer erscheinen nicht auf der Telefonabrechnung. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Eine Beratung ist in 18 Fremdsprachen möglich.

Die Beraterinnen leisten psychosoziale Erstberatung sowie Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weiter, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Gewaltbetroffenen an das Hilfetelefon wenden.

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen finden sich auf der Internetseite des hessischen Sozialministeriums.

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