Mehr als 100 Schreiben verschickt Prozess um "NSU 2.0"-Drohungen beginnt im Februar
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"NSU 2.0"-Drohschreiben: Prozess startet am 16. Februar

Die SPD-Landesvorsitzende Faeser, die Linke-Bundesvorsitzende Wissler, die Anwältin Başay-Yıldız: Sie und andere erhielten Drohschreiben vom "NSU 2.0". Der mutmaßliche Absender steht bald vor Gericht.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Absender der "NSU 2.0"-Drohschreiben beginnt am 16. Februar am Landgericht Frankfurt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.
Ende Oktober hatte die Behörde Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der Drohschreiben erhoben. Ihm wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten.
Drohungen per Mail, Fax und SMS
Der damals 53 Jahre alte Mann wurde im vergangenen Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen. Auf die Spur kamen ihm Sprachforensiker der Polizei: Zunächst war einem Beamten des Landeskriminalamts (LKA) in einem Schach-Forum ein User aufgefallen, dessen "Beiträge in Form und Duktus der Äußerungen Ähnlichkeiten mit den Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 aufwiesen", wie das LKA nach der Festnahme berichtete.
Linguistische Begutachtungen hätten den Verdacht erhärtet, dass es sich um die gleiche Person handelte. Über den Betreiber der Schach-Plattform kamen die Ermittler schließlich an Name und Adresse des Angeklagten.
Dieser soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 E-Mails, Faxe und SMS mit Drohungen versendet haben, die in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) allesamt mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren.
Drohbriefe enthielten Beleidigungen und Beschimpfungen
Dabei habe er regelmäßig die Grußformel "Heil Hitler" verwendet und sich selbst "SS-Obersturmbannführer" genannt. Die Empfänger waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen - darunter die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die als Nebenklägerin im NSU-Prozess auftrat, sowie die Politikerinnen Nancy Faeser (SPD) und Janine Wissler (Linke).
Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Abfallprodukte", "Volksschädling" oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit "Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden.
Dem Mann werden in 67 Fällen folgende Vergehen zur Last gelegt: Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Wie kamen gesperrte Adressen in die Schreiben?
In vielen Fällen soll der Angeklagte außerdem personenbezogene und nicht frei zugängliche Daten der Adressatinnen genannt haben, um die Drohwirkung zu verstärken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er an diese Informationen gekommen sein, indem er sich als Bediensteter einer Behörde ausgab.
Die betroffene Anwältin Basay-Yildiz sieht hier weiteren Ausklärungsbedarf. Nach wie vor sei nicht klar, wie etwa ihre Adresse in Umlauf gekommen sei, die in den polizeilichen Datenbanken mit einem Sperrvermerk versehen war.
Zunächst standen Frankfurter Polizisten im Verdacht, diese Daten abgefragt und an der Drohmail-Serie beteiligt gewesen zu sein. Das hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sieht die Polizei in diesem Zusammenhang entlastet.