Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM hat die Anklage vor dem Landgericht Darmstadt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren für den 51-jährigen Ex-Geschäftsführer gefordert.

Sie sieht die Straftatbestände des schweren Betruges und der Geldwäsche als erwiesen an. Das Geschäftsmodell sei von Anfang an betrügerisch geplant gewesen. Die Firma PIM aus Heusenstamm soll von 2016 bis September 2019 Goldanleger um 100 Millionen Euro geprellt haben.

Der Angeklagte sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Das Urteil soll noch vor Weihnachten fallen.