Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Folter-Arzt in Frankfurt
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Syrischer Arzt Alaa M. in Frankfurt vor Gericht

Als Arzt in Syrien soll er Gegner des Assad-Regimes gefoltert und getötet haben, später praktizierte er in Nordhessen: Seit Mittwoch muss sich Alaa M. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Der Prozess ist aus mehreren Gründen außergewöhnlich.
- Der Fall Alaa M.
- Verbindung nach Nordhessen
- Die Vorwürfe
- Syrische Verbrechen vor hessischem Gericht
- Aufwand und Dauer
Es geht um nicht weniger als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt ab diesem Mittwoch den Fall Alaa M. verhandelt. Der syrische Arzt soll während des Bürgerkrieges in seinem Heimatland Regimegegner auf brutalste Weise gefoltert und ihnen schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt haben.
Besonders an der Verhandlung vor dem OLG ist nicht allein die Grausamkeit der Taten, die Alaa M. vorgeworfen werden: Auch, dass ein deutsches Gericht über mutmaßliche Verbrechen verhandelt, die im Ausland begangen wurden, kommt nicht alle Tage vor. Der Prozess dürfte daher internationales Interesse erregen.
In den Jahren 2011 und 2012 hatte Alaa M. laut Anklage in Syrien als Assistenzarzt in zwei Militärkrankenhäusern gearbeitet. Es war die Zeit, in der Kritikerinnen und Kritiker des syrischen Präsidenten Bashar Al Assad für Freiheitsrechte auf die Straße gingen – und als das Regime begann, den Protest gewaltsam zu unterdrücken.
Verletzte Oppositionelle wurden oftmals in Militärkrankenhäuser gebracht, dort gefoltert und umgebracht - unter anderem vom Mediziner Alaa M., glauben Bundesanwaltschaft und OLG.
Von Syrien nach Nordhessen
Doch bis M.s Fall bekannt wurde, dauerte es Jahre. 2015 kam der Syrer zunächst nach Deutschland und praktizierte unbehelligt weiter als Assistenzarzt in Nordhessen - in der orthopädischen Klinik von Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner). Dort ahnte man nach eigener Aussage nichts von M.s Vergangenheit. Auf hr-Anfrage teilte die Klinik mit, die Unterlagen des Arztes hätten keinen Anlass für Beanstandungen ergeben. "Sollten die Vorwürfe gegen M. zutreffen und vom Gericht bestätigt werden, wäre das bestürzend und verabscheuungswürdig", so das Krankenhaus.
Nachdem sich Zeugen unter anderem in deutschen Medien zu Wort gemeldetet hatten, war Alaa M. 2020 festgenommen und ein Jahr später angeklagt worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt muss sich M. ab Mittwoch den Vorwürfen stellen. Drei seiner Opfer sind nach hr-Informationen im Prozess vertreten. Ob und wann Alaa M. sich selbst vor Gericht äußern wird, ist offen. Vor Prozessbeginn hatte der Angeklagte alle Schuld von sich gewiesen.
Es braucht eine lange Liste, um aufzuzählen, was der syrische Arzt anderen Menschen in seinem Heimatland alles angetan haben soll. Die Bundesanwaltschaft veröffentlichte eine solche Aufzählung im vergangenen Sommer, als sie Anklage gegen M. erhob. Sie ließ darin den Horror erahnen, den die Opfer des mutmaßlichen Folter-Arztes erleiden mussten:
In Militärkrankenhäusern in den syrischen Städten Homs und Mezzeh sowie in einem Gefängnis soll M. unter anderem gebrochene Knochen bei Regimegegnern absichtlich ohne ausreichende Narkose operiert haben. Er soll Häftlinge getreten und mit einem Schlagstock verprügelt haben.
„Er soll Gefangene getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken.“Zitat Ende
Einem seiner Opfer soll er auf einen bestehenden Knochenbruch geschlagen haben, wieder anderen soll er die Hände oder Genitalien mit Feuer versengt haben. Außerdem soll M. laut Anklage einen Gefangenen mit einer Gift-Spritze getötet haben, nachdem dieser versuchte, sich gegen Schläge und Tritte zu wehren.
Die Straftatbestände, die Alaa M. vorgeworfen werden, reichen von versuchter schwerer Körperverletzung über gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung bis hin zu Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Bei seinen mutmaßlichen Taten sei es dem Mediziner darum gegangen, "seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", zitierte das OLG Frankfurt aus der Anklageschrift des Generalbundesanwalts, als es im November die Eröffnung der Hauptverhandlung ankündigte.
Syrische Verbrechen vor hessischem Gericht
Dass M. in Deutschland vor Gericht steht, obwohl seine mutmaßlichen Taten in Syrien begangen wurden, ist eine Besonderheit. Möglich macht es das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht.
Was ist das Weltrechtsprinzip?
Bei besonders gravierenden Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf jedes Land juristisch tätig werden - auch ohne Bezug zum Fall. Das soll verhindern, dass solche Taten straffrei bleiben. Mutmaßlichen Täterinnen und Tätern soll es zeigen, dass sie vor der Justiz nirgends Unterschlupf finden.
Ende der weiteren InformationenObwohl das Weltrechtsprinzip überall gilt, berufen sich nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International hauptsächlich reiche EU-Staaten sowie die Schweiz und Großbritannien darauf. Denn die Verfahren seien aufwändig und teuer.
Auch das Gericht in Frankfurt rechnet "mit einem außerordentlich aufwändigen Verfahren", sagte OLG-Präsident Roman Poseck im Vorfeld. Bisher sind 14 Verhandlungstage für den Prozess terminiert. Acht Richter seien beteiligt: neben den fünf Richtern des Staatsschutzsenates noch drei Ergänzungsrichter, um "bei personellen Ausfällen auf der Richterbank gewappnet zu sein", so Poseck.
Frankfurt und das Weltrechtsprinzip
Auch das erste deutsche Urteil auf Grundlage des Weltrechtsprinzips wurde in Hessen gefällt: am 18. Februar 2014 am OLG Frankfurt gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus Ruanda wegen Beihilfe zum Völkermord.
Ende der weiteren InformationenEs ist bereits der zweite Prozess in Deutschland, der sich mit Folter in syrischen Gefängnissen auseinander setzt: Am vergangenen Donnerstag ging vor dem OLG im rheinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdienstes zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Frankfurter Prozess gegen Alaa M. wird die Aufklärung syrischer Verbrechen vor deutschen Gerichten fortgesetzt. Viele Menschenrechtsaktivisten und Politiker hatten diese Aufarbeitung zuletzt vehement gefordert.