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Prozess um Babyleiche von Waldkappel-Bischhausen

Landgericht Kassel Sujet

Sie soll ihr Baby direkt nach der Geburt mit der Nabelschnur erdrosselt und anschließend an einem Fahrradweg abgelegt haben: Dafür muss sich nun eine 19-Jährige vor dem Landgericht Kassel verantworten. Ein Gutachter äußerte bereits Zweifel an ihrer Tatversion.

Ein Jahr nach dem Fund einer Babyleiche im nordhessischen Waldkappel-Bischhausen (Werra-Meißner) hat am Montag der Prozess gegen die Mutter des Kindes vor dem Kasseler Landgericht begonnen. Die Anklage lautet auf Totschlag. Die heute 19-Jährige soll den Säugling laut Anklage direkt nach der Geburt in ihrer Wohnung mit der um den Hals gelegten Nabelschnur erdrosselt haben.

Anschließend habe die Angeklagte den Jungen in einem Graben unweit der Wohnung abgelegt, so die Staatsanwaltschaft Kassel. Eine Spaziergängerin entdeckte das in ein Handtuch und einen Kapuzenpullover eingewickelte Neugeborene am 16. März 2021 nahe dem Radweg am Ortsrand von Bischhausen.

Zweifel an Tatversion

Einen Tag später stellte sich die Mutter bei der Polizei. Sie habe unter anderem sehr detaillierte Angaben darüber gemacht, unter welchen Umständen sie den Säugling an der Fundstelle abgelegt habe, teilte die Polizei damals mit. Den mutmaßlichen Tathergang bestreitet die 19-Jährige aber bislang. Sie gibt laut Staatsanwaltschaft an, von der Schwangerschaft nichts mitbekommen und das Kind tot zur Welt gebracht zu haben.

Dieser Version widersprach aber bereits ein medizinischer Sachverständiger. Nach dessen Gutachten habe das Kind noch bis zu einer halben Stunde nach der Geburt gelebt.

Urteil nach Jugendstrafrecht?

Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat Heranwachsende. Bei einer Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob es über die Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht urteilt. Möglich ist das, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der Angeklagten ergibt, dass sie zur Tatzeit in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einer Jugendlichen gleichstand.

Zum Prozessauftakt am Montag waren zwei Experten und acht Zeugen geladen. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde für den 31. März angesetzt.

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