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Richter steht selbst vor Gericht

Der angeklagte Richter und sein Anwalt vor Gericht.

In Marburg hat der Prozess gegen einen Biedenkopfer Richter begonnen. Er soll Gesetze bewusst falsch ausgelegt und Jugendliche teils ungeprüft in die Psychiatrie eingewiesen haben. Für alle Beteiligten des Verfahrens ein mehr als ungewöhnlicher Fall.

Er fühlt sich sichtlich unwohl auf dieser Seite des Raumes. Seit über 30 Jahren sitzt der Angeklagte aus Marburg regelmäßig an völlig anderer Stelle in Gerichtssälen: ganz vorne, hoch oben auf der Richterbank. Nun muss der 61-Jährige links davon und deutlich weiter unten Platz nehmen: auf der Anklagebank.

Es ist ein äußerst ungewöhnlicher Prozess, der am Montag vor dem Marburger Landgericht begann. Nicht nur, weil hier ein Rechtsdiener selbst vor Gericht steht. Sondern auch wegen der Tatvorwürfe, die im Raum stehen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Berufsrichter am Amtsgericht Biedenkopf vor, das Recht "gebeugt" zu haben. Das bedeutet, er soll Gesetze vorsätzlich falsch ausgelegt und damit anderen geschadet haben.

Ohne Anhörung direkt in die Psychiatrie

Konkret geht es um 18 Fälle zwischen 2013 und 2016, in denen der aus Marburg stammende Richter angeordnet haben soll, Minderjährige in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Grundsätzlich ist das ein Routinevorgang an Amtsgerichten.

Anders als vorgeschrieben, soll der Richter aber vorher weder die Jugendlichen selbst noch ihre Sorgeberechtigten persönlich dazu angehört haben - und oft noch nicht mal das zuständige Jugendamt. Angesetzte Nachholtermine für Anhörungen fielen laut Anklage ebenfalls regelmäßig aus, Verfahrensbeistände sollen zum Teil überhaupt nicht bestellt worden sein.

Einweisung nur mit schulpsychologischer Einschätzung

Darüber hinaus seien erforderliche psychiatrische Gutachten häufig veraltet oder gar nicht vorhanden gewesen. In einem Fall soll der Richter einen Jugendlichen nur anhand einer schulpsychologischen Einschätzung eingewiesen haben. Der jüngste Betroffene war laut Anklageschrift erst 12 Jahre alt.

Manche Jugendlichen blieben demnach tage-, wochen- oder sogar monatelang zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen. Einzelne Betroffene oder ihre Familienangehörige legten Widerspruch ein und baten dringend um persönliche Anhörung. Hinzu kommt: In einigen Fällen wären die Betroffenen sogar komplett freiwillig dorthin gegangen, eine richterlich angeordnete Freiheitsentziehung wäre also gar nicht notwendig gewesen.

Suche nach möglichem Motiv

Am ersten Prozesstag zeichnete sich bereits ab, dass es hauptsächlich um die Fragen gehen wird, warum es überhaupt so weit kommen konnte: War der Richter möglicherweise beruflich oder privat überlastet? War er schlecht organisiert und verlor den Überblick über seine Akten? Oder lag ein Vorsatz vor, etwa um Arbeitszeit zu sparen und mehr persönliche Freizeit zu haben?

Eine besondere Herausforderung im Prozess: Das Amtsgericht Biedenkopf fällt in den Zuständigkeitsbereich des Marburger Landgerichts, vor dem der Prozess nun geführt wird. Schnell wurde klar, dass sich die Beteiligten schon länger kennen, so auch die Vorsitzende Richterin Beate Mengel und der Angeklagte. Mengel war auch in der Vergangenheit an einem beruflichen Wiedereingliederungsverfahren des Richters beteiligt. Auf Nachfrage der Verteidigung war Mengel jedoch der Ansicht, nicht befangen zu sein. Einen entsprechenden Antrag habe bisher auch niemand gestellt.

Staatsanwalt: "Sehr besonderer und tragischer Fall"

Wegen der Nähe führt die Marburger Staatsanwaltschaft die Anklage jedoch nicht selbst, sondern die Außenstelle Wetzlar der Staatsanwaltschaft Limburg. Laut Staatsanwalt Heiko Heppe ist der Ausgang völlig offen: "Von Freispruch bis hin zu einer bis zu fünfjährigen Freiheitsstrafe ist alles möglich." Solche Verfahren seien kompliziert, denn die Latte für Rechtsbeugung hänge sehr hoch, so der Staatsanwalt. Insgesamt bezeichnete Heppe den Fall für alle Beteiligten als "sehr besonders und tragisch".

Maßgeblich wird es auch um die berufliche und finanzielle Zukunft des Angeklagten gehen. Nach langer Krankheitszeit ist der Mann derzeit wieder als Richter aktiv im Dienst. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr würde der 61-Jährige seine Beamtenrechte und damit auch seine Pensionsansprüche verlieren. Parallel zur Gerichtsverhandlung laufe zudem noch ein Disziplinarverfahren, so Heppe. "Selbst wenn der Angeklagte im Prozess freigesprochen werden sollte, könnte er dadurch noch seinen Job verlieren."

Angeklagter äußert sich ausführlich

Zu Prozessbeginn zeigte sich der Angeklagte äußerst gesprächsbereit und vermittelte großes Interesse daran, verstanden zu werden. Er berichtete bereitwillig über seine Lebensumstände und mögliche private, berufliche und psychische Belastungen rund um den Tatzeitraum. Auch zu den konkreten Anklagepunkten will er im Laufe des Verfahrens noch detailliert Stellung beziehen.

Der Prozess wird über mehrere Tage gehen. Es sollen betroffene Jugendliche aussagen, die inzwischen erwachsen sind. Auch ein Psychologe ist als Gutachter dabei.

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Rechtsbeugung

Gemeint ist die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter zum Nachteil einer Partei. Verfahren wegen Rechtsbeugung sind sehr selten. Sie spielten zum Beispiel in der juristischen Aufarbeitung der NS-Zeit oder des SED-Unrechts eine wichtige Rolle. Davon unabhängig gab es in der Vergangenheit auch beispielsweise Verfahren, in denen Richter befreundeten Parteien halfen, Staatsanwälte Verfahren verschleppten oder freiheitsentziehende Maßnahmen für Pflegebedürftige unrechtmäßig angeordnet wurden.

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