Der Betreiber eines Pubs in Frankfurt muss 6.400 Euro Schmerzensgeld an eine Jugendliche zahlen.

Das entschied das OLG Frankfurt. Die Minderjährige hatte beim Shisharauchen eine Kohlenmonoxid- Vergiftung erlitten. Der Betreiber habe gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, erklärte das OLG. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Landgerichts.