Hunderte Sprengkörper und ein rassistisches Manifest Terrorermittlungen gegen 20-Jährigen aus Nordhessen
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Terrorverdacht in Spangenberg

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen einen 20-Jährigen aus Spangenberg wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Die Polizei fand bei ihm hunderte Sprengkörper und ein rassistisches Manifest.
Ein 20-Jähriger aus Spangenberg (Schwalm-Eder) steht unter Verdacht, rechtsterroristische Anschläge geplant zu haben.
Gegen den Auszubildenden werde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt auf Anfrage mit und bestätigte damit eine hr-Recherche. Der junge Mann befinde sich bereits seit Mitte September in Untersuchungshaft.
Hunderte Sprengkörper und rassistisches Manifest
Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen als Sprecherin der Anklagebehörde berichtete, war die Wohnung des Verdächtigen zunächst nur wegen eines möglichen Waffendelikts durchsucht worden. Bei der Razzia seien dann jedoch rund 600 selbstgebaute Kleinsprengkörper sowie sechs Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gefunden worden.
Als USBV werden beispielsweise Rohrbomben sowie Brief- oder Paketbomben bezeichnet. Um was es sich in diesem Fall konkret gehandelt hat, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet worden, weil sie in Hessen für Terrorverfahren zuständig ist.
"Zudem wurde auf der Festplatte des Beschuldigten eine Art Manifest aufgefunden, in dem er sich gegen den Bestand der BRD wendet und zum totalen Rassenkrieg auffordert", erklärte Niesen. "Nach den bisherigen Ermittlungen spricht einiges für eine rechtsextreme Ideologie des Beschuldigten." Trotz der Schwere der Vorwürfe war die Festnahme des Spangenbergers bisher nicht öffentlich bekannt gemacht worden.
Dem Mann drohen bis zu zehn Jahre Haft
Bei einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft. Der zugrunde liegende Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs, nach dem bereits die Vorbereitung und Planung von Anschlägen strafbar ist und nicht erst die Tat selbst, war 2009 mit Blick auf islamistischen Terror eingeführt worden. In jüngerer Zeit kommt er aber verstärkt auch gegen rechtsextreme Beschuldigte zum Einsatz.
Der wohl bekannteste Fall ist der des Bundeswehroffiziers Franco A., gegen den seit knapp einem halben Jahr vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt wird. Der Offenbacher soll Mordanschläge auf prominente Feindbilder der deutschen Rechten geplant und sich dafür eigens eine Tarnidentität als syrischer Geflüchteter zugelegt haben. Er beteuert seine Unschuld.