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Terrorprozess: Lange Haftstrafe für Franco A. gefordert

Franco A. (links) sitzt auf der Anklagebank. Neben ihm sein Verteidiger Moritz David Schmitt-Fricke

Nach Überzeugung der Anklage steht fest, dass der Offenbacher Bundeswehroffizier Franco A. einen rechtsterroristischen Anschlag plante. In ihrem Schlussplädoyer vor dem Frankfurter Oberlandesgericht fordert die Generalbundesanwaltschaft daher mehr als sechs Jahre Haft.

Nach mehr als einem Jahr und insgesamt 37 Verhandlungstagen hat am Montag die Endphase des Terrorprozesses gegen den Offenbacher Bundeswehroffizier Franco A. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht begonnen. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Anklage ein Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdendenden Gewalttat, Verstößen gegen das Waffen-, Kriegswaffen- und Sprengstoffgesetz sowie Betrugs.

"Vielzahl von Vorbereitungshandlungen"

Nach Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft hat die Hauptverhandlung belegt, dass Franco A. vor seiner Festnahme im Februar 2017 fest entschlossen war, einen rechtsradikal motivierten Anschlag gegen eine Person des öffentlichen Lebens durchzuführen. Dafür spräche "eine Vielzahl von Vorbereitungshandlungen", darunter das Horten von Schusswaffen und Munition, sowie die gezielte Ausspähung möglicher Anschlagsziele.

"Wären wir nicht in einem Gerichtssaal, würde ich A. einen Lügner und Betrüger nennen", erklärte die Vertreterin der Generalsbundesanwaltschaft, Karin Weingast zu Beginn des Plädoyers. Der Angeklagte habe vor Gericht versucht, seine Aussagen anzupassen, ohne dass diese dadurch glaubhafter geworden seien.

So überzeugte A.s Behauptung, er habe seinen illegalen Waffen- und Munitionsvorrat nur angelegt, um im Falle einer Krise seine Familie verteidigen zu können, schon allein deshalb nicht, weil er als Berufssoldat ohne Vorstrafen alle Voraussetzungen erfüllt hätte, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und so legal an Waffen zu gelangen.

Konkret mit der Planung begonnen

Die Anklagevertreterin bezeichnete A. als "rechtsradikalen Terroristen", der fähig sei, Menschen, die sich für Geflüchtete einsetzen, zu ermorden. Sowohl die bei ihm gefundenen Aufzeichnungen und Sprachmemos als auch seine Einlassungen vor Gericht hätten bestätigt, dass der Angeklagte einer "von rechten Verschwörungstheorien durchdrungenen Ideologie" anhänge. Er sei von "tief verwurzelten Überzeugungen getrieben" und daher bereit gewesen, mit Gewalt gegen die seiner Meinung nach verfehlte Flüchtlingspolitik in Deutschland vorzugehen.

Seine Aufzeichnungen zeigten zudem, dass der Angeklagte die Frage, ob er einen Anschlag begehen werde, längst hinter sich gelassen hatte und bereits konkret mit der Planung begonnen hatte. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung seien damit gegeben.

Tarnidentität als Syrer

Der Fall Franco A. war im Februar 2017 ins Rollen gekommen, als der Bundeswehrsoldat am Wiener Flughafen verhaftet wurde, nachdem er versucht hatte, eine von ihm in einer Behindertentoilette deponierte Pistole wieder an sich zu nehmen. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke zeigte sich, dass Franco A. sich unter falscher Identität als syrischer Flüchtling in Deutschland registriert und das Asylverfahren durchlaufen hatte.

Franco A. behauptet weiterhin, dass diese Tarnidentität ihm nur dazu gedient habe, um auf eigene Faust Missstände im deutschen Asyl-System zu dokumentieren. Die Anklage hingegen ging zu Prozessbeginn davon aus, dass A. sich als Syrer ausgab, damit im Anschluss an den von ihm geplanten Anschlag der Verdacht auf Flüchtlinge falle.

Von dieser Version ist die Anklage in ihrem Schlussplädoyer weitgehend abgerückt. Es könne nicht belegt werden, ob A. die Tarnidentität für den Anschlag habe nutzen wollen, so die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. In jedem Fall sei Franco A., da er als angeblicher Flüchtling auch staatliche Leistungen bezog, wegen Betruges zu verurteilen.

Für den kommenden Freitag, 24. Juni, werden das Plädoyer der Verteidigung sowie das letzte Wort des Angeklagten erwartet. Das Urteil soll am 5. Juli verkündet werden.

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