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Urteil im Prozess gegen Franco A.: Worum geht's eigentlich?

Illustration, die eine Pistole mit Munition im Vordergrund und im Hintergrund ein abstrahiertes Gesicht von Franvo A. nebst Bundeswehrkreuz zeigt.

Es war nur Zufall, der die Ermittler auf die Spur des terrorverdächtigen Bundeswehroffiziers Franco A. brachte. Selbst wenn er am Freitag freigesprochen werden sollte, stellt sich die Frage, wieso ein offenkundiger Rechtsextremist nicht aus der Bundeswehr entfernt wurde.

Es ist wichtig, sich zu erinnern, wer dafür gesorgt hat, dass das Treiben des Bundeswehroffiziers Franco A. an die Öffentlichkeit kam: eine Putzkraft am Wiener Flughafen. Nicht der Militärische Abschirmdienst, nicht der Verfassungsschutz und schon gar nicht wachsame Vorgesetzte des unter Terrorismusverdacht stehenden Soldaten aus Offenbach. Erst der zufällige Fund einer geladenen Pistole, die Franco A. im Januar 2017 im Reinigungsschacht einer Behindertentoilette deponiert hatte, führte letztlich zu seiner Verhaftung zwei Wochen später.

Hätte Franco A. nicht versucht, die Waffe wieder an sich zu nehmen, wer weiß, ob die Öffentlichkeit jemals von seinem Doppelleben als syrischer Flüchtling erfahren hätte, von den Waffen und Munitionsvorräten, von seinem von rechten Verschwörungstheorien durchsetzten Weltbild. Eine Mischung aus Zufall und Selbstüberschätzung brachte Franco A. letztlich vor Gericht. Nicht Wachsamkeit. Das ist die eigentliche erschreckende Erkenntnis dieses Prozesses vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, in dem am Freitag das Urteil fallen soll.

Franco A. wurde gedeckt

Es ist gut möglich, dass Franco A. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat freigesprochen wird. Die Beweisaufnahme konnte nicht belegen, dass er seine Scheinidentität als syrischer Flüchtling für einen Anschlag nutzen wollte. In ihrem Schlussplädoyer sprach die Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft selbst davon, dass dies "dahin stehen" könne.

Dass sich Franco A. mit dem Gedanken an Gewalttaten gegen Personen des öffentlichen Lebens getragen hat, erscheint derweil mehr als wahrscheinlich. Nicht nur weil er ein Waffen- und Munitionsarsenal anlegte, sondern auch weil er mögliche Ziele ausspähte, Ablaufskizzen anfertigte und in seinen Aufzeichnungen immer wieder von Gewalt sprach. Ob es sich dabei um bloße Gedankenspiele handelte oder er tatsächlich bereits den Entschluss zur Tatbegehung gefasst hatte, muss nun der Strafsenat am Frankfurter Oberlandesgericht entscheiden. Eine undankbare Aufgabe, wie immer wenn das Strafrecht auf innere Überzeugungen abstellt.

Wie immer das Urteil ausfällt, der Gedanke dass ein Bundeswehroffizier ohne Probleme Waffen beiseite schaffen kann, ohne dass es weiter auffällt, ist beunruhigend genug. Doch viel mehr beunruhigen sollte, dass Franco A. mit seinen offen antisemitischen und rassistischen Thesen so lange in der Bundeswehr Karriere machen konnte. Franco A. hat mit seinen Ansichten nicht hinter dem Berg gehalten. Er ist der Bundeswehr nicht irgendwie durchgerutscht, er wurde gedeckt.

Rechtextremismus ohne Widerspruch

Beispiele förderte die mehr als ein Jahr währende Hauptverhandlung mehr als genug zu Tage. Vor Kameraden zog Franco A. über das "dreckige demokratische System" her, sprach von "Bastarden" in der Regierung und davon, dass die USA von "den Juden kontrolliert" würden. Das Gespräch zeichnete Franco A. mit dem Audiorecorder seines Handys auf. Widerspruch war auf der Aufnahme nicht zu vernehmen.

Noch deutlicher fasste A. seine Ideologie in seiner Masterarbeit an der französischen Militärhochschule Saint Cyr zusammen. Darin schwabuliert er von der vermeintlichen gezielten Zersetzung westlicher Gesellschaften durch Minderheiten, die dazu die Demokratie und Menschenrechte nutzten. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass Franco A. keine wissenschaftliche Arbeit verfasst habe, sondern einen "völkisch-nationalistischen, rassistischen Appell".

Der jedoch hatte nicht das Ende von Franco A.s Bundeswehrkarriere zur Folge. Im Gegenteil. Der Offenbacher bekam eine zweite Chance, durfte eine neue Arbeit verfassen. Seine Vorgesetzten nahmen ihm allen Ernstes ab, dass er "Opfer seiner eigenen Intelligenz" geworden sei und schlicht versäumt habe, klar zu machen, wo er fremde Gedankengänge wiedergebe. Ein hochintelligenter Soldat, der aber zu dumm ist, zwischen eigenen und fremden Aussagen zu unterscheiden. In der Logik von A.s Vorgesetzten scheint sich da kein Widerspruch aufgetan zu haben.

Ein Lügner, der damit durchkommt

Um es klar zu sagen: Franco A. ist ein Lügner. Bis heute hält er an der hanebüchenenen Geschichte fest, er hätte die Waffe, die er im Wiener Flughafen zufällig deponierte, beim Urinieren in einem Gebüsch gefunden und eingesteckt. Auf der Flughafentoilette habe er sie nur versteckt, weil sie ihm erst kurz vor der Sicherheitskontrolle wieder eingefallen sei und er nicht weiter gewusst habe. Zurückgekehrt sei er auch nur, um sie der Polizei zu übergeben.

Dass diese Erzählung kompletter Unfug ist, beweisen unter anderem Anhaftungen seiner DNA im Innern der einsatzbereiten Pistole, die nicht allein vom zufälligen darauf Urinieren stammen können. Und doch erwartet Franco A., dass ihm diese Geschichte geglaubt wird. Warum auch nicht?

Viele Fragen an die Bundeswehr

Franco A. ist ein Lügner, der es gewohnt ist, damit durchzukommen. Bei seiner Familie, was irgendwie noch verständlich ist. Bei jenem Teil der Öffentlichkeit, für den ein falscher Flüchtling, der sich in das deutsche Sozialsystem einschleicht, mehr moralische Entrüstung hervorruft als Soldaten, die den gewaltsamen Umsturz planen.

Und offenkundig auch bei seinen Vorgesetzten, die anscheinend kein Problem darin sehen, wenn ein Soldat jene Demokratie öffentlich verächtlich macht, die er eigentlich verteidigen sollte. Wenn er für sich in Anspruch nimmt, darüber richten zu dürfen, wer zu Deutschland gehören darf und wer nicht. Und der im Zweifel bereit scheint, seinen "Traum" von Deutschland zu verwirklichen, in dem er es in einen Alptraum für all jene verwandelt, die er als Feinde ausgemacht hat.

Die Bundeswehr muss sich fragen lassen, warum Franco A. so lange durchkommen konnte. Und ob sie noch weitere Franco A.s in ihren Reihen zählt. Sie muss sich fragen lassen, ob ihre Unwachsamkeit im Fall Franco A. nicht mehr als nur fahrlässig war. Wie das strafrechtliche Urteil über den Bundeswehroffizier ausfällt, ist dabei schon fast nebensächlich.

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