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Aussage der Verlobten von Franco A.

Franco A. im Gespräch mit einem seiner Verteidiger.

Im Terrorprozess gegen den Bundeswehroffizier Franco A. hat dessen Verlobte ausgesagt. Von vielen Aktivitäten ihres Lebensgefährten will Sophia T. nichts mitbekommen haben. Dennoch traut sie ihm nicht zu, einen Terroranschlag geplant zu haben.

Sophia T. glaubt, ihren Verlobten gut zu kennen. Vieles spricht dafür: Eine Beziehung, die schon seit gut sechs Jahren hält, drei Kinder, die im gemeinsamen Haushalt in Offenbach aufwachsen und von den Großeltern, die im selben Haus wohnen, mitbetreut werden.

Ihr Verlobter sei in seinen Ansichten "nicht extrem verbohrt", betont T. Vielmehr eine Art Suchender, dem es ab und an schwer falle, seine Ansichten so zu äußern, "dass er sich nicht selbst im Weg steht".

Den Eindruck, den T. von ihrem Lebenspartner vermittelt, dürften die meisten Beobachter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kaum teilen. Seit bald einem Jahr muss sich dort der Bundeswehroffizier Franco A. wegen des Vorwurfs verantworten, einen rechtsextremen Terroranschlag vorbereitet zu haben.

Seit Mitte Februar befindet sich A. wieder in Untersuchungshaft, nachdem bei einer Personenkontrolle bei ihm persönliche Aufzeichnungen und Nazi-Devotionalien gefunden worden sind.

Gegensätzliches Liebespaar

Sophia T. ist die erste Angehörige des Terrorverdächtigen, die in diesem Prozess als Zeugin auftritt. Beinahe wäre es nicht dazu gekommen. Die Verlobte von Franco A. braucht am Montag zwei Anläufe, um sich zu einer Aussage durchzuringen.

Zu Beginn des Prozesstages erklärt sie, vollumfänglich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Das steht ihr gleich in zweifacher Hinsicht zu: Denn die Psychologiestudentin ist nicht nur die Verlobte des Angeklagten, sondern auch die Schwester von Maximilian T.

Letzteren hatte die Bundesanwaltschaft zu Beginn der Ermittlungen beschuldigt, eine Art Mitverschwörer von Franco A. zu sein. Das Verfahren gegen ihn wurde inzwischen eingestellt. Maximilian T. machte derweil Karriere als Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte. Sophia T. hingegen verortet sich im Gegensatz zu ihrem Bruder - und wohl auch zu ihrem Verlobten - politisch im linken Lager, ist sogar Mitglied in der Linkspartei.

Es ist nicht der einzige Punkt, in dem die Beziehung von Franco A. und Sophia T. die Binsenweisheit von den Gegensätzen, die sich anziehen, zu bestätigen scheint. Während sich Franco A. in dem zwölfmonatigen Prozess nicht selten um Kopf und Kragen schwadroniert hat, ist T.s Aussage ruhig und strukturiert.

Während Franco A. zur Rechthaberei neigt und regelmäßig glaubt, den Senatsvorsitzenden über Grundsätze der Beweiswürdigung belehren zu können, entschuldigt sich T. höflich für die Umstände, die sie dem Gericht bereitet, als sie die Aussage zunächst verweigert. Sie fürchte durch die öffentliche Berichterstattung Nachteile für sich und ihre Familie. "Sie sind ein Gericht", spricht T. den Senat an. Dann deutet sie auf die Zuschauerplätze: "Aber hinter mir sitzt auch eins."

Doppelleben nicht mitbekommen

Nach einer zweistündigen Unterbrechung ist T. dann doch bereit zur Aussage. Dazu beigetragen haben könnte die Ankündigung des Senats, die Mutter des Angeklagten noch am selben Tag als Zeugin hören zu wollen und sie notfalls von der Polizei abholen zu lassen. So kommt es am Nachmittag zu einer Aussage, die interessante Einsichten in das Privatleben des Angeklagten ermöglicht, aber wenig zur Klärung der Schuldfrage beitragen dürfte.

Denn obwohl Sophia T. ihren Verlobten ziemlich gut zu kennen glaubt, kann sie viele seiner Handlungen und Ansichten nicht wirklich erklären. Von den meisten will sie erst gar nichts gewusst haben. Ja, ihr sei bekannt gewesen, dass Franco A. sich auf einen "Katastrophenfall" vorbereite und dafür Nahrung, Kleidung und Brennstoff lagere. Davon, dass er dafür auch Waffen und Munition aus Bundeswehrbeständen unterschlug, will sie hingegen nichts gewusst haben.

Auch sein zeitweises Doppelleben als syrischer Flüchtling "David Benjamin" habe er vor ihr geheim gehalten. Das sei in der Zeit zwischen 2015 und 2017 auch nicht so schwierig gewesen, als sich ihre Beziehung noch am Anfang befunden habe.

Er habe die meiste Zeit bei seinem Bataillon im französischen Illkirchen verbracht. In der Fernbeziehung sei es nicht weiter aufgefallen, wenn er ein paar Tag unterwegs gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass A. seine Tarnidentität dazu nutzen wollte, den Verdacht für den von ihm geplanten Anschlag auf Flüchtlinge zu lenken.

Franco A. soll Waffen unbrauchbar gemacht haben

Auch von dem Vorfall, der letztlich dazu führte, dass die Behörden Franco A. auf die Spur kamen, will Sophia T. zunächst nichts mitbekommen habe. Im Februar 2017 wurde der Bundeswehroffizier am Wiener Flughafen festgenommen, als er versuchte, eine Pistole an sich zu nehmen, die er zwei Wochen zuvor dort auf einer Behindertentoilette versteckt hatte.

Franco A. hatte mehrfach erklärt, die Pistole in Wien in einem Gebüsch gefunden und eingesteckt zu haben. Erst kurz vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen habe er bemerkt, dass er sie noch bei sich trage, und sie in Panik auf der Toilette versteckt. Nach Wien zurückgekehrt sei er, um die Waffe der Polizei zu übergeben.

An dem Abend, an dem Franco A. die Pistole gefunden haben will, war Sophia T. mit ihm in Wien. Gemeinsam besuchten sie den Ball der Offiziere. Vom Fund der Waffe habe sie nichts mitbekommen.

Auf Nachfrage des Gerichts gibt sie zu verstehen, dass selbst sie die Schilderung Franco A.s nicht wirklich glaube: "Ich halte es nicht für unmöglich. Aber ich habe Zweifel daran." Als der Vorsitzende Richter Christoph Koller wissen will, ob Franco A. ihr eine andere Geschichte über die Herkunft der Waffe erzählt habe, macht sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Über andere Waffen weiß T. derweil mehr zu berichten. Im Juni vergangenen Jahres hatte Franco A. gestanden, zeitweise illegal zwei Gewehre und eine Pistole besessen zu haben. Eine Auskunft über deren Verbleib verweigert der Angeklagte allerdings.

Sophia T. sagt an diesem Montag aus, ihr Verlobter habe ihr gegenüber beteuert, dass die Waffen unbrauchbar gemacht worden seien. Weitere Details seien auch ihr nicht bekannt. Franco A. verweigere in diesem Punkt ihrer Meinung nach die Aussage, um Dritte nicht zu belasten. Der ungeklärte Verbleib der Waffen ist einer der Gründe dafür, dass das OLG weiterhin auf die Untersuchungshaft für Franco A. besteht.

Gericht strebt Urteil Ende Mai an

Für Sophia T. wird es nicht der letzte Auftritt vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gewesen sein. Wenn der Prozess am 11. Mai fortgesetzt wird, sollen sowohl sie als auch die Mutter von Franco A. erneut als Zeuginnen geladen werden. Danach, so betont Richter Koller, sei aus Sicht des Strafsenats die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Nach der Planung des Gerichts könnte, sofern keine weiteren Beweisanträge folgen, danach mit den Plädoyers begonnen werden. Ein Urteil könnte dann Ende Mai ergehen.

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