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Nazi-Devotionalien und Stichwaffen bei Franco A. gefunden

Franco A. am ersten Prozesstag nach seiner erneuten Festnahme

Vor kurzem war der terrorverdächtige Offizier Franco A. erneut verhaftet worden. Anlass waren Gegenstände, die man bei ihm fand. Es läuft derzeit nicht so gut für den Angeklagten - auch noch aus einem anderen Grund.

Dass der Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) derzeit nicht so läuft, wie es sich der angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. wünscht, ließ sich an diesem Donnerstag bereits an seiner Kleidung ablesen. Anstatt der üblichen Kombination aus karriertem Hemd und dunkler Weste, musste der Angeklagte an diesem 27. Prozesstag ein bordeauxrotes Hemd auftragen, wie es Insassen hessischer Justizvollzugsanstalten erhalten.

Seit elf Tagen befindet sich der unter Terrorverdacht stehende Soldat wieder in Untersuchungshaft. Auslöser war eine Personenkontrolle an einer S-Bahnstation in Offenbach, bei der er Gegenstände mitgeführt haben soll, die als Beweismittel in Betracht kamen. Einen Tag danach hatte das OLG Haftbefehl gegen den 33-Jährigen erlassen und eine Hausdurchsuchung angeordnet. Was dabei gefunden wurde, reichte aus Sicht des Staatsschutzsenats aus, um den Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Um was genau es sich handelte, darüber schwiegen sich Gericht und Ermittler aus - bis zu diesem Prozesstag.

Unter Beobachtung von Sicherheitsbehörden

Unter anderem 23 Abzeichen und Anstecknadeln mit Hakenkreuzen seien bei der Personenkontrolle in Offenbach sichergestellt worden, erklärte der Vorsitzende Richter des Strafschutzsenates Christoph Koller. Zuvor sei A. von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden dabei beobachtet worden, wie er diese Gegenstände in Frankreich von einem ehemaligen Kameraden entgegengenommen habe. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung seien zudem 23 Mobiltelefone, 50 Prepaid-Handy-Karten, ein gefälschter Impfausweis sowie Hieb- und Stichwaffen sichergestellt worden.

"Das klingt alles nicht so gut", übte sich Richter Koller in Understatement. Viele der gefundenen Gegenstände passen in das Bild, das die Hauptverhandlung bislang von Franco A. gezeichnet hat. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Dafür habe er sich eine falsche Identität als syrischer Asylbewerber zugelegt - um den Verdacht nach einem Anschlag auf Flüchtlinge zu lenken und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Als Motiv sieht die Anklage eine rechtsradikale, völkische Gesinnung. Franco A. hatte sowohl die Anschlagsplanung als auch eine rechtsradikale Gesinnung stets bestritten.

Allerdings bleibt zunächst unklar, ob die sichergestellten Gegenstände als Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden. Derzeit würden diese noch ausgewertet, so Koller. Möglich sei auch, dass weitere Strafverfahren auf Franco A. zukommen.

Pflichtverteidiger gibt auf

Es bleibt nicht die einzige schlechte Nachricht für Franco A. an diesem Prozesstag. Anwalt Johannes Hock, einer seiner beiden Verteidiger, beantragt, von der Pflichtverteidigung entbunden zu werden. A. halte seine Verteidigungslinie für unvertretbar, sodass er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen könne, erklärt Hock. Er sehe seine Einflussnahme als erheblich eingeschränkt. Über die Entpflichtung muss das Gericht befinden. Eine Entscheidung steht noch aus.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 3. März, fortgesetzt.

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