Terrorprozess gegen Franco A. Kein guter Kamerad

Ein ehemaliger Kamerad hat den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. belastet. Dessen rechte Gesinnung sei hinlänglich bekannt gewesen. Vorgesetzte hätten sich darum aber nicht geschert.
Franco A. hat nicht lange gebraucht, um beim Zeugen E. einen nachhaltigen ersten Eindruck zu hinterlassen. 2016 lernten sich beide beim Jägerbataillon 291 im französischen Illkirch kennen. Es sei ein kurzes Gespräch gewesen, erinnert sich E. "Ich stehe bei der Bundeswehr vor der Herausforderung, oft mit Menschen zu tun haben, die sehr fragwürdige Ansichten haben", erklärt Zeuge E.
Doch selbst unter diesen fragwürdigen Ansichten, scheinen Franco A.s Überzeugungen herausgestochen zu haben. Theorien über die gezielte Zersetzung Europas durch von externen Mächten gesteuerte Migrationsbewegungen, die heimlichen Agenden der USA und des Zionismus, der vermeintliche Autogenozid an den Deutschen. Versatzstücke eines rechtsextremen Weltbildes, das nach Ansicht der Anklage den Bundeswehroffizier Franco A. dazu bewegt haben soll, sich als Flüchtling auszugeben und einen rechtsterroristischen Anschlag zu planen.
Rechstextreme Ansichten hinlänglich bekannt
Am 23. Verhandlungstag vor dem Staatschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts, wirkt es zeitweise so, als säßen sich im Verhandlungssaal nicht einfach nur ein Zeuge und ein Angeklagter gegenüber, sondern zwei vollständig gegensätzliche Flügel ein und derselben Institution. Genau wie Franco A. ist auch E. Offizier der Bundeswehr. Beide dienten im selben Bataillon. Beide haben elterlicherseits eine Migrationsgeschichte. Doch während sich Franco A. - so legt es die bisherige Beweisaufnahme nahe - in ein völkisches Weltbild hineinsteigerte, in dem er sich selbst zur Rettung des deutschen Volkes berufen sah, hat Zeuge E. eine grundsätzlich andere Weltsicht: "Ich mache meinen Mund auf gegen Rechts, ich mache den Mund auf gegen Extremismus".
Bei Franco A. hatte er in der Vergangenheit seiner Erinnerung nach regelmäßig Gelegenheit dazu, den Mund aufzumachen. Dieser habe schon im ersten Gespräch etwa die These vertreten, dass "ein Schwarzer nie ein Deutscher sein kann", erinnert sich E. Später habe ihm Franco A. eine Mail mit eindeutig antisemitischem Inhalt weitergeleitet, die er jedoch gelöscht habe. Bei einer Party hätte sich ein Freund über Franco A. beschwert, weil dieser "ganz schöne Nazi-Scheiße" erzählen würde.
Die Aussage an diesem Donnerstag bestätigt in weiten Teilen das Bild, das man nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme von Franco A. gewinnen konnte. Ähnliche Fragmente von rechtsextremen Verschwörungstheorien hat Franco A. auch selbst festgehalten - schriftlich oder als Sprachmemos. "Es ist eine verfestigte Gesinnung, die mir die ganze Zeit um die Ohren gehauen wurde", fasst Zeuge E. seinen Eindruck des Angeklagten zusammen. Franco A.s Ansichten, seien im Bataillon hinlänglich bekannt gewesen. Eine Reaktion aber blieb aus.
Vorgesetzte reagierten nicht
Was Zeuge E. über den Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremismus berichtet, klingt beunruhigend. Er selbst habe nie eine formelle Meldung gemacht. Einerseits weil Franco A.s Äußerungen nicht im Dienst gefallen seien und deshalb nicht als melderelevant gegolten hätten. Er habe zwar informelle Gespräche mit Vorgesetzten geführt, ohne das eine Reaktion erfolgt wäre.
Franco A. und seine Verteidiger sehen den Angeklagten derweil mal wieder zu Unrecht in eine rechtsextreme Ecke gestellt. Die Zeugenaussage ergebe nur deshalb ein stimmiges Bild, weil "die Hälfte weggelassen" werde, beklagt der Angeklagte in einer Wortmeldung selbst. Verteidiger Johannes Hock hält derweil fest, dass der Zeuge "die Tatvorwürfe eben nicht bestätigt hat."
Tatsächlich stand der konkrete Tatvorwurf nicht im Fokus dieses Prozesstages, sondern die Ergründung einer möglichen Motivlage. Und für die ist nach Ansicht der Anklage die mutmaßliche Gesinnung des Angeklagten entscheidend. Franco A.s Verteidigung möchte dem noch einiges entgegenhalten: Bis zum nächsten Verhandlungstag möchte sie 10 bis 15 neue Beweistanträge stellen.
Der Prozess wird am 3. Februar fortgesetzt.