Ambulante Operationen Tödliche Komplikationen bei Narkosen von Kindern: Liegt der Fehler im System?
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Kritik an Narkose-Praxis bei ambulanten Operationen

In Hessen starben dieses Jahr zwei Kinder nach Narkosen bei ambulanten Eingriffen. Bislang bewerten Gerichte ähnliche Fälle meist als Kunstfehler und verhängen Geldstrafen. Doch Kritiker führen Todesfälle auf strukturelle Mängel und fatale Sparsamkeit von Ärzten zurück.
Im Mai starb in Kassel ein dreijähriger Junge nach einem ambulanten Routineeingriff unter Vollnarkose. Einem Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen zufolge wurde das Kind in der Arztpraxis nach der OP möglicherweise nicht fachgerecht überwacht. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen den behandelnden Arzt und den Anästhesisten wegen fahrlässiger Tötung.
Ende September starb ein vierjähriges Mädchen nach einer Vollnarkose, die ihr ein Anästhesist in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) gegeben hatte. Drei weitere Kinder, die in der Praxis operiert wurden, kamen am selben Tag wegen septischer Schocks ins Krankenhaus.
Ursache für diese lebensgefährlichen Reaktionen sind in der Regel Bakterien, die sich im Körper verbreitet haben - etwa über das Narkosemittel. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in dem Fall wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Höheres Narkoserisiko bei kleinen Kindern
Wie häufig ambulante Operationen in Arztpraxen durch verunreinigtes Narkosemittel tödlich enden, kann niemand sagen. Wie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bemängelt, werden in Deutschland diese Fälle - anders als im stationären Bereich - statistisch nicht erfasst. Genauso wenig wie die Fälle, in denen Kinder in Arztpraxen sterben, weil im Aufwachraum fachlich qualifiziertes Personal fehlt.
Es kommt immer wieder vor, dass Kinder infolge solcher Routineeingriffe sterben oder lebenslange Behinderungen davontragen. "Das Narkoserisiko ist bei Kindern unter vier Jahren insgesamt höher", sagt Karin Becke-Jakob. Sie ist die Sprecherin des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie (Wakka) bei der DGAI.
Im Aufwachraum müsste Fachpersonal sitzen
Bei Eingriffen am oder in der Nähe des Atemwegs könnten Schleimhäute anschwellen und das Kind am Luftholen hindern, erläutert Becke-Jakob. In der wichtigen Phase nach einer OP gebe es in den Zahnarztpraxen "das große Missverständnis", dass dafür nicht ausgebildetes Personal die Überwachung der Kinder übernehmen könne. "Daher ist mit einer adäquaten medizinischen Hilfe im Notfall oder der Erkennung von Komplikationen im Aufwachraum nicht automatisch zu rechnen", warnt die Anästhesistin.
Der wohl bekannteste Fall in Hessen ist der von Celine. Das zehnjährige Mädchen starb 2009 an den Folgen einer Narkose in einer Limburger Zahnarztpraxis. Sie wurde im Aufwachraum der Praxis mit ihrer Mutter allein gelassen. Das Verfahren gegen den Zahnarzt und den Anästhesisten wurde gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt.
Zuletzt ging es vor dem Landgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen) um den Fall eines dreijährigen Mädchens. Der bei einer Zahnbehandlung eingesetzte Narkosearzt hatte Speise- und Luftröhre verwechselt, das Mädchen falsch intubiert. Es ist aufgrund des Sauerstoffmangels für den Rest seines Lebens geistig behindert. Das Landgericht verurteilte den Anästhesisten Anfang Dezember zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro.
Experte: Manche Ärzte wollen ein paar Euro sparen
Uwe Schulte-Sasse sieht in diesen Fällen keine schicksalshaften Einzelfälle, sondern ein trauriges Muster, dessen Ursache in der "Billigproduktion" in Arztpraxen liege. Als erfahrener Anästhesist kam Schulte-Sasse bei etlichen Gerichtsverfahren nach Todesfällen von Kindern als Gutachter zum Einsatz.
Dabei hat er festgestellt, dass viele Fälle einem Muster folgten. Um ein paar Euro zu sparen, teilten Narkoseärzte das Mittel aus einer Flasche Propofol auf mehrere Patienten auf. Das komme gerade bei Kindern vor, die weniger Narkosemittel als Erwachsene brauchten - da es keine für sie portionierten kleineren Flaschen gebe, müssten die Ärzte einen Rest wegwerfen.
Idealer Nährboden für Bakterien
Doch die Sparsamkeit könne an dieser Stelle leicht gefährlich werden, warnt der Experte: "Propofol müssen Sie sich wie Kartoffelsalat vorstellen, der in einer fetthaltigen Emulsion schwimmt. Ein idealer Nährboden für Bakterien."
Deswegen dürfe man aus medizinischer Sicht nicht mehrfach Narkosemittel aus derselben Flasche ziehen, betont Schulte-Sasse. Die Gefahr einer Verunreinigung sei zu groß - und damit die Gefahr, Patienten Bakterien direkt ins Blut zu spritzen. "Das kann insbesondere bei Kindern tödlich ausgehen", sagt der Arzt.
Ärzte, die so handeln, verlagern ihr wirtschaftliches Risiko auf die Patienten und deren Gesundheit, wie Schulte-Sasse findet. Doch meist kommen sie, wenn es schief geht, mit einer milden Strafe davon.
Richter: Meist liegt Organisationsverschulden vor
Tim Neelmeier ist am Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) Richter für Arzthaftungsrecht. Er hält es für richtig, dass Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ärzten vorsichtig sind. "Zwar können Fehler bei Ärzten besonders schwere Konsequenzen haben, aber nur ein bloßer Irrtumsfehler soll keinen Arzt ins Gefängnis bringen", sagt er.
Nur, so Richter Neelmeier: Bei Fällen wie den oben genannten handele es sich meist um Organisationsverschulden. Wenn ein Arzt von Anfang an bei einer Behandlung wisse, dass er die OP oder Narkose nicht fachgerecht durchführen könne, weil er zum Beispiel mehrere Patienten mit Mittel aus einer Flasche betäubt oder kein für die Überwachung ausgebildetes Personal beschäftigt, dann kalkuliere er das Risiko ein, dass Patienten verletzt werden. "Diesem Gefährdungsmuster kann die Justiz nur entgegenwirken, indem sie entschlossen ermittelt und entschieden als Strafjustiz aburteilt", sagt Neelmeier.
BGH urteilte schon 2007 anders
Diese geschehe allerdings nur in den seltensten Fällen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Strafgericht bereits 2007 ein Urteil bestätigte, mit dem ein Narkosearzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte den Tod eines Mädchens durch verunreinigtes Propofol verursacht. Daraufhin verlor er seine Zulassung als Arzt. In ganz Deutschland würden Staatsanwaltschaften und Gerichte sich in vergleichbaren Fällen jedoch noch immer nicht an der BGH-Entscheidung orientieren, bedauert Neelmeier.