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BGH hebt Totschlagsurteil auf

Blumen am Freitag am Tatort in Frankfurt-Bornheim.

Der Fall einer tödlichen Messerattacke vor einem Frankfurter Supermarkt im Jahr 2019 muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Nun steht Mord statt Totschlag im Raum.

Nach einer tödlichen Messerattacke vor einem Supermarkt im Frankfurter Stadtteil Bornheim muss das Gericht den Fall nun neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Das teilte der BGH am Montag mit.

Ein damals 44 Jahre alter Mann war Ende 2020 wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin zu zwölf Jahren verurteilt worden. Laut der veröffentlichen Entscheidung muss nun erneut darüber entschieden werden, ob nicht doch ein Mord vorlag.

Mit 33 Messerstichen getötet

Der Verurteile hatte seine 24 Jahre alte Ex-Freundin im Oktober 2019 vor den Augen zahlreicher Zeugen mit 33 Messerstichen getötet. Die Frau hatte zuvor gemeinsam mit ihrem Ex-Freund das Messer in dem Supermarkt gekauft und die Waffe auch bezahlt.

Den Ermittlungen zufolge soll die 24-Jährige beim Verlassen des Geschäftes versucht haben zu flüchten, woraufhin der Mann sie am Arm festhielt und mehrfach auf Brust, Gesicht und Oberkörper der jungen Frau einstach. Sie starb wenig später im Krankenhaus.

Demnach hatte sich die junge Frau erst wenige Tage zuvor von dem Mann getrennt und "ihn der Wohnung verwiesen". Die einjährige Beziehung sei von häuslicher Gewalt geprägt gewesen, teilten die Ermittler damals mit. Der 44-Jährige habe die Trennung nicht akzeptiert und die Frau bedroht.

Angeklagter war in Vergangenheit gewalttätig

Strafverschärfend hatte das Landgericht den Umstand gewertet, dass der Angeklagte schon in der Vergangenheit immer wieder gewalttätig gegen Menschen aus seinem direkten Umfeld geworden war.

Das Landgericht war nicht von Mord ausgegangen. Der über die vorangegangene Trennung enttäuschte Mann habe die Arglosigkeit der Frau nicht konkret ausgenutzt, sei ihr nicht aufgelauert, habe sie nicht aus einem Hinterhalt angegriffen, hieß es in der Begründung.

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