Die Unfallstelle im Frankfurter Ostend

Er raste mit 80 km/h durch Frankfurt und tötete zwei Menschen: Dafür ist ein 40-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von mehr als acht Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch einen Autofahrer zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, der 2020 einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht hatte. Der 40-Jährige muss laut Urteil außerdem seine Fahrerlaubnis für fünf Jahre abgeben.

Der Autofahrer war mit seinem 625 PS starken Fahrzeug im November 2020 auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend aus der Kurve getragen worden. Er kollidierte zunächst mit einem 27 Jahre alten Fahrradkurier und dann mit einem 61 Jahre alten Passanten. Beide Männer starben. Die 32-jährige Tochter des Passanten überlebte schwer verletzt.

Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

Das Gericht geht davon aus, dass kein bedingter Tötungsvorsatz vorlag - also dass der Angeklagte den Tod der Menschen nicht billigend in Kauf nahm. Stattdessen habe sich der Angeklagte selbst überschätzt. Ziel der Fahrt sein kein Rennen im klassischen Sinne gewesen. Der Mann habe vor dem Unfall an Ampeln mehrfach abgebremst und stark beschleunigt. Er hatte im Prozess gestanden, mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Das Gericht betrachtet das als Teilgeständnis.

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Achteinhalb Jahre Haft für Autofahrer nach Raser-Unfall in Frankfurt

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Mit mehr als 80 km/h durch die Stadt gerast

"Ich weiß, dass ich alleine für das Leid der beiden Familien verantwortlich bin", hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt gesagt. Er soll das System ausgeschaltet haben, mit dem sein Auto stabilisiert wird. Dadurch sei das Heck ausgebrochen, als er mit mehr als 80 km/h und durchgetretenem Gaspedal durch die Stadt raste. In einer Kurve in der Nähe der Europäischen Zentralbank habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.

Im Gericht sagte er, er habe das System nur ausgeschaltet, um den "Sound des Motors" besser wahrnehmen zu können, nicht aber um andere Verkehrsteilnehmende vorsätzlich zu gefährden. Der Angeklagte bezeichnete sich als "Autonarr", der "Wert auf PS-starke Fahrzeuge mit dem entsprechenden Klang der Auspuffanlage legt".

Anwälte der Opfer: Es war Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und vier Monate Haft wegen illegalen Autorennens mit Todesfolge beantragt. Die Rechtsanwälte der Opfer forderten lebenslange Haft wegen Mordes, die Verteidiger eine Strafe von höchstens fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung.

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