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Prozess um tödlichen Streit wegen Drohnenflugs

Links sitzt hinter einem Laptop der Angeklagte an einem Tisch im Gerichtssaal, rechts neben ihm mit blauer Krawatte sein Anwalt.

In Gießen steht ein pensionierter Polizist aus dem Vogelsberg vor Gericht. Er soll bei einem Streit wegen eines Drohnenflugs einen Mann mit dem Messer getötet haben.

Im Streit um einen Drohnenflug in Mittelhessen soll ein pensionierter Kriminalbeamter einen Mann mit einem Messer getötet haben. Der 71 Jahre alte Werner D. steht deswegen seit Montag vor dem Landgericht Gießen. Angeklagt ist der Mann wegen Totschlags. Im Prozess wird es insbesondere um die Frage gehen, ob in dem Fall Notwehr vorliegt.

Drohnenpilot hat Taschenmesser gezogen - angeblich um dem 62-Jährigen Angst zu machen

Der Angeklagte hatte laut Ermittlungen im August 2020 in einem Feld unterhalb der Burg Gleiberg in Wettenberg (Gießen) eine Drohne fliegen lassen - nach eigenen Angaben, um Aufnahmen der Burg zu machen. Dies habe einen 55-Jährigen und dessen 62 Jahre alten Begleiter gestört, da sie fürchteten, dass Pferde auf einer nahen Koppel durch das Fluggerät erschreckt werden könnten. Es kam zu einem Streit, bei dem der angeklagte Drohnenpilot dem 55-Jährigen ein Messer in den Oberkörper gestochen haben soll. Der Mann starb trotz einer Notoperation.

Nahaufnahme einer fliegenden Drohne

Vor Gericht wiederholte der Angeklagte am Montag seine Version der Geschichte und berief sich auf Notwehr. Er sei mit seiner Drohne über eine Wiese geflogen, die aber unbenutzt gewesen sei. Er habe keine Pferde gestört. Zum Streit war zunächst mit dem damals 62-Jährigen gekommen. Er habe ihm sein Taschenmesser gezeigt - so dass der Mann vielleicht Angst bekomme und die Auseinandersetzung beendet werden könne. Doch der andere habe ebenfalls ein Messer gezeigt, eines mit dem man schnell zustechen könne. Beide Messer seien wieder eingesteckt worden, die Auseinandersetzung aber sei weiter gegangen.

Opfer "ins Messer gelaufen"

Der Streit eskalierte: Beide Männer schlugen mit der Faust zu und es folgte "eine Art Ringkampf", wie der mutmaßliche Täter vor Gericht aussagte. Als er seinen Kontrahenten habe fixieren können, habe er plötzlich einen "fürchterlichen Schlag gegen den Kopf" bekommen und einen "großen, kräftigen, aggressiv wirkenden Mann" bei sich gesehen - den 55 Jahre alten Begleiter. Der Angeklagte sah sich nach eigener Aussage nun zwei Gegnern gegenüber und bekam "panische Angst, dass die mich jetzt umbringen". Ihm sei nur sein Taschenmesser geblieben. Er habe es nach vorne gehalten, der 55-Jährige sei ihm ins Messer gelaufen.

Er habe ihm das Messer in den Oberkörper gestochen. Laut Anklageschrift verursachte die Klinge eine zehn bis elf Zentimeter tiefe Wunde, das Opfer verblutete innerlich. Dem Drohnenpiloten hätte klar sein müssen, so der Vorwurf, dass ein Stich zum Tod führen könne oder er habe dies billigend in Kauf genommen.

Zunächst mit Notwehr-Argument um Verfahren herumgekommen

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte einem Sprecher zufolge das Verfahren gegen den Beschuldigten zunächst eingestellt, da aus ihrer Sicht eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) befasste sich mit dem Fall - und ordnete eine Gerichtsverhandlung an. Das OLG war laut Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass es sich nach vorläufiger Bewertung nicht um eine Notwehrlage gehandelt habe.

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