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Sechs Verdächtige aus U-Haft entlassen

Fassade des Land- und Amtsgerichtes in Frankfurt von der Straße aus fotografiert.

Wegen schwerer Gewalttaten, unter anderem versuchtem Totschlag, sollte ihnen vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gemacht werden. Doch weil das Gericht überlastet ist, mussten die sechs Angeklagten jetzt freigelassen werden.

Sechs wegen schwerer Gewaltverbrechen angeklagte Männer sind wegen Überlastung des Frankfurter Landgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden, ohne dass es zum Prozess gekommen ist. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Freitag unter Berufung auf mehrere Beschlüsse mit.

Die Haftbefehle gegen vier Angeklagte seien am Donnerstag aufgehoben worden. Die Männer hätten sich zum Teil seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft befunden. Ihnen wird vorgeworfen, im Juli 2021 am Bahnhof in Frankfurt-Höchst versucht zu haben, zwei Menschen zu töten und sie dabei unter anderem mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft habe gegen die vier Männer im Januar 2022 Anklage erhoben, so das OLG. Doch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts habe das Verfahren bis heute nicht eröffnen können, weil es mit zahlreichen Haftsachen trotz täglicher Verhandlungen völlig überlastet sei. Das Präsidium des Landgerichts sei davon im April unterrichtet worden.

U-Haft verfassungsrechtlich beschränkt

Bei so einer langen Verzögerung müssen Angeklagte keine längere Untersuchungshaft in Kauf nehmen. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt bei einer Verzögerung kein wichtiger Grund für eine Aufrechterhaltung der U-Haft vor. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, unter der sie nicht endlos festgehalten werden können.

Ähnlich verhält es sich mit zwei weiteren Angeklagten, die bereits am 24. Mai und am 28. Juni aus der Untersuchungshaft entlassen worden seien. Dem einen wird versuchter Totschlag in Verbindung mit schwerem Raub vorgeworfen. Der andere sollte sich wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Beide seien vor etwa einem dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft gekommen. Sie wurden Ende Januar und Mitte Februar 2022 angeklagt.

Der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bedauerte die Verfahrensverzögerungen. "Das ist ein schlechtes Signal in unserem Rechtsstaat, der für eine konsequente Strafverfolgung stehen sollte", sagte er. SPD-Fraktionschef Günter Rudolph nahm Poseck in die Pflicht: "Nun ist es an ihm, den Bankrott des Rechtsstaats zu verhindern", sagte Rudolph am Samstag. "Zehn Neueinstellungen" sowie "ein Ausdruck des Bedauerns" würden nicht reichen.

Richterbund warnte im Januar vor Überlastung

Vor einer Überlastung der hessischen Gerichte hatte im Januar auch der Richterbund gewarnt. Es fehlten 200 Richter und Staatsanwälte, hieß es bereits damals. Die Unterbesetzung könne dazu führen, dass Angeklagte freigelassen werden müssten. "Es wäre eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, würde es tatsächlich zur Aufhebung von Haftbefehlen wegen Verfahrensverzögerungen kommen", warnte vor einem halben Jahr der damalige Frankfurter OLG-Präsident und heutige Justizminister Poseck.

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