Streit ums Sternchen Uni-Gutachten: Punktabzug für Gender-Muffel zulässig

Wer nicht gendert, bekommt schlechtere Noten? Ein Student der Uni Kassel wehrte sich im Sommer gegen einen Punktabzug. Ein Gutachten gibt jetzt jedoch seiner Dozentin Recht.
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Student Lukas Honemann zum Thema Gendern an der Uni Kassel

Darf ein*e Dozent*in darauf bestehen, dass in Klausuren und Hausarbeiten in der Uni (so wie zu Beginn dieses Texts) gegendert wird? Darüber war im Sommer eine Diskussion in den Medien entbrannt. Ausgelöst hatte sie der Lehramtsstudent Lukas Honemann, seines Zeichens Vorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) in Kassel sowie Geschäftsführer der örtlichen CDU-Kreistagsfraktion. Er habe im ersten Semester eine schlechtere Bewertung bekommen, weil er die gendersensible Sprache nicht anwendete, beschwerte sich Honemann öffentlich.
Die Universität Kassel gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag, das nun vorliegt. Der Staats- und Verwaltungsrechtler Michael Sachs kommt darin zu dem Schluss, dass geschlechtergerechte Sprache in bestimmten Prüfungen verlangt werden darf, wie die Universität am Mittwoch mitteilte. Zuerst hatte die FAZ berichtet.
Zwar sei Gendern kein allgemeingültiges Kriterium wie Grammatik oder Rechtschreibung, weil die geschlechtergerechte Sprache nicht in gleicher Weise allgemein anerkannt sei, zitiert die Uni aus dem Gutachten. Doch dürften Lehrende das Gendern zum Bewertungskriterium machen, sofern ein fachlicher oder berufsqualifizierender Bezug bei der konkreten Prüfung gegeben sei.
Entscheidung im Einzelfall
Die Universität sieht sich durch das Gutachten bestätigt: Im Einzelfall sei die Vorgabe einer gendergerechten Sprache "mit der zu respektierenden fachlichen Einschätzung der Lehrenden begründbar", heißt es in der Stellungnahme, die dem hr vorliegt. Generalisierende Aussagen seien auf Grundlage des Gutachtens aber schwer zu treffen.
Das Gutachten betone, dass die Berücksichtigung geschlechtergerechter Sprache nicht willkürlich ausfallen darf. Im Zweifelsfall sei der "Antwortspielraum des Prüflings" zu respektieren, dem ein abweichender Sprachgebrauch dann nicht zum Nachteil ausgelegt werden dürfe.
Uni bemängelt fehlende Vorgaben
Die Universität merkt außerdem an, dass auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene bisher keine rechtliche Vorgabe zum Gendern getroffen wurde. Auch die Rechtsprechung gebe wenig Anhaltspunkte, wie mit Fällen wie dem von Lukas Honemann umzugehen sei.
Für dessen Studium hatte die Gender-Vorgabe allerdings keine schwerwiegenden Folgen: Er verlor einen Punkt in einer Teilaufgabe und bestand die Prüfung ansonsten ohne Probleme.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version hatten wir den Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fälschlicherweise als Ring Christlich-Demokratischer Studierender bezeichnet. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.