Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen Rechtsstreit zugunsten einer Katzenbesitzerin entschieden, die beim Versuch, einen Angriff des Nachbarhundes auf ihren Kater zu stoppen, gestürzt war.

Ein Tierhalter hafte nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen, teilte das OLG am Montag mit.