Zwei Menschen stehen an Ticketautomaten der Deutschen Bahn.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat eine nicht-binäre Person einen Sieg errungen: Die Deutsche Bahn muss ihre Fahrkarten künftig Gender-neutral verkaufen.

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OLG Frankfurt: Deutsche Bahn muss Anrede ändern

hessenschau vom 22.06.2022
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Die Deutsche Bahn muss ab dem kommenden Jahr in ihrer Kommunikation auf eine geschlechtsspezifische Anrede verzichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag entschieden, dass beispielsweise bei Fahrkartenbuchungen im Internet die Auswahl zwischen "Herr" oder "Frau" nicht ausreicht.

Im konkreten Fall hatte die klagende Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, eine Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig über das Internet gebucht. Sowohl bei der Registrierung, als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl "Herr" oder "Frau". Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich.

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Bahn verliert gegen nicht-binäre Person

Zwei Menschen stehen an Ticketautomaten der Deutschen Bahn.
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Bahn muss Schmerzensgeld zahlen

Das diskriminiere die klagende Person, befand das Gericht, und verhängte ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro, das die Deutsche Bahn nun zahlen muss. Die "Zuschreibung" eines Geschlechts durch die Bahn sei eine psychische Belastung für die betroffene Person, lautete die Begründung.

In persönlichen Schreiben an Kundinnen und Kunden muss das Unternehmen nun sofort eine geschlechtsneutrale Anrede verwenden. Für die Umstellung komplexerer Systeme wie des Online-Buchungssystems hat die Deutsche Bahn bis zum Jahresende Zeit.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig, es kann also nicht angefochten werden. In erster Instanz hatte auch das Landgericht Frankfurt der Klage inhaltlich stattgegeben - aber ein Schmerzensgeld verweigert.

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