Ein Berufsschullehrer aus Groß-Gerau hatte behauptet, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine Lüge und Verschwörung handele. Das Land kündigte dem Lehrer - zu Recht, wie das Arbeitsgericht Darmstadt nun entschieden hat.

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Berufsschullehrer wegen Corona-Leugnung entlassen

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Die Kündigung eines Lehrers, der die Corona-Pandemie geleugnet hatte, ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts in Darmstadt rechtens. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte der Lehrer einer Berufsschule in Groß-Gerau unter anderem behauptet, bei der Corona-Pandemie handele es sich um eine Lüge und um eine Verschwörung der Pharmaindustrie.

Land hatte zum Ende des Jahres gekündigt

Seinen Schülern habe der 64 Jahre alte Lehrer gesagt, dass das Tragen von Masken völlig nutzlos sei. Auch er selbst habe die Maske nicht richtig getragen. Bereits im November 2020 hatte das staatliche Schulamt den Lehrer unter anderem deshalb abgemahnt. Nachdem er weiterhin behauptet habe, die Pandemie sei eine Lüge, kündigte das Land mit einem Schreiben vom 17. Juni 2021 das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres.

Gegen die Entlassung klagte der Lehrer vor dem Amtsgericht Darmstadt. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen hat das Gericht die Klage abgewiesen, da der Lehrer nicht einsehe, dass "Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind".

Lehrer gefährdet Infektionsschutz an Schule

Kehre er an die Schule zurück, sei zu befürchten, dass er offenkundige Tatsachen weiterhin als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerte. Dadurch könne er Schüler verunsichern und so die Durchsetzung des rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzes gefährden.

Zudem müsse das Land es nicht hinnehmen, dass der Kläger, der weiterhin keine Einsicht zeigt, weiterhin völlig fernliegende Vergleiche zur Nazidiktatur anstelle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung am hessischen Landesarbeitsgericht ist möglich.

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