Das Land und fünf Kommunen streiten vor dem Staatsgerichtshof über die Verteilung von Finanzmitteln für Städte und Gemeinden.

In dem am Mittwoch in Wiesbaden gestarteten Verfahren werden die Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd (Main-Kinzig) sowie der Städte Büdingen (Wetterau), Schwalbach (Main-Taunus), Stadtallendorf (Marburg-Biedenkopf) und Frankfurt behandelt.

Die Kommunen fordern, dass ihnen die Mittel aus der sogenannten "Heimatumlage" ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden.