Landgericht Kassel: Vor der Urteilsverkündung gegen Meike S.

Drei Jahre lang soll Meike S. trotz fehlender Zulassung als Narkoseärztin in einer Klinik in Fritzlar praktiziert und dabei den Tod mehrerer Menschen verursacht haben. Am Mittwoch fiel im Strafprozess gegen die 51-Jährige das Urteil.

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Landgericht Kassel: Lebenslange Haft für falsche Ärztin

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Im Prozess gegen eine Frau, die sich drei Jahre lang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgab und durch Behandlungsfehler unter anderem den Tod von drei Menschen verursacht haben soll, ist am Donnerstagvormittag das Urteil gefallen. Das Landgericht Kassel verurteilte die 51-jährige Meike S. zu lebenslanger Haft. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Mord, Mordversuch, Körperverletzung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 51-Jährige sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar (Schwalm-Eder) erschlichen hatte. Dort war sie von 2015 bis 2018 als Narkoseärztin tätig. Während ihrer Tätigkeit soll sie den Tod von drei Menschen sowie dauerhafte Schäden bei weiteren Patientinnen und Patienten verursacht haben.

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Urteil gegen falsche Ärztin von Fritzlar

Blick auf den Eingang des Landgerichts Kassel mit dem Schriftzug "Justizbehörden"
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Insgesamt werden ihr im Urteil drei Morde, zehn Mordversuche und drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung angelastet. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird eine vorzeitige Entlassung der Verurteilten nach 15 Jahren erschwert.

Richter folgen Forderungen der Anklage

Die Richter folgten mit ihrem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese gingen davon aus, dass die Angeklagte aufgrund eines übersteigerten Geltungsbedürfnisses das Leben von Patientinnen und Patienten riskierte und selbst nach Todesfällen weiterarbeitete. So soll Meike S. unter anderem Blutvergiftungen nicht behandelt und Betäubungsmittel falsch dosiert haben.

Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf derweil zurückgewiesen und sich für eine achtjährige Freiheitsstrafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen ausgesprochen.

Verfahren mit 500 Zeugen

Aufgeflogen war Meike S. erst nach ihrer Zeit in Fritzlar. Als sie 2018 in den Reha-Bereich einer Klinik in Schleswig-Holstein wechselte, fielen ihrem neuen Arbeitgeber Ungereimtheiten in ihren Unterlagen auf. Meike S. erstattete Selbstanzeige wegen Anstellungsbetrugs. Gleichzeitig wurde sie jedoch auch von der Ärztekammer und ihrem ehemaligen Arbeitgeber angezeigt.

In dem Hauptverfahren, das im Januar 2021 begonnen hatte, waren mehr als 500 Gutachten eingeführt und rund 500 Zeugen gehört worden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob es sich bei den Vergehen um Mord oder um gefährliche Körperverletzung handelt.

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