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Ermittlungen im Fall einer Vierjährigen in Kronberg

Zahnarztbesteck auf einem Tablett

Nachdem es beim Zahnarzt eine Narkose bekommen hatte, ist ein vierjähriges Mädchen in Kronberg gestorben. Jetzt ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen die behandelnden Ärzte. Der Verdacht lautet fahrlässige Tötung.

Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens im Anschluss an eine Zahnbehandlung ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Der Verdacht der fahrlässigen Tötung richte sich gegen die behandelnden Ärzte einer Zahnklinik im Hochtaunuskreis und einen Anästhesisten aus Südhessen, teilte die Anklagebehörde am Montag mit. Zuvor hatte die Bild-Zeitung über den Fall berichtet.

Verdacht auf verunreinigtes Narkosemittel

Das Kind hatte bei einer Zahnarztbehandlung in einer Kronberger Gemeinschaftspraxis am 28. September eine Narkose für eine Zahn-OP bekommen und war am Tag darauf gestorben.

Eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher keine klare Todesursache. "Es besteht der Verdacht, dass der Tod entweder durch unsachgemäße Behandlung seitens der Ärzte erfolgt ist, oder durch ein verunreinigtes Narkosemittel", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Drei weitere Kinder mussten auf Intensivstation

Am selben Tag wurden in der Kronberger Praxis noch drei weitere Kinder behandelt, die ebenfalls krank wurden: "Sie mussten danach intensivmedizinisch betreut werden", so Niesen. Bei ihnen habe der Verdacht im Raum gestanden, dass sie einen septischen Schock erlitten hätten.

Inzwischen seien diese drei Kinder aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Vorfälle werden in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einbezogen.

Gutachten eingeholt

Im Fall des toten Mädchens laufen weitere Untersuchungen. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigener Aussage mehrere Gutachten eingeholt - unter anderem mikrobiologische, rechtsmedizinische und kriminaltechnische. Deren Ergebnisse lagen am Montag noch nicht vor.

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