Der Angeklagte am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht.

Alexander M. soll Juristinnen, Politikerinnen und weitere Prominente mit mehr als 100 rassistischen Schreiben bedroht haben. Seit Mittwoch steht er in Frankfurt vor Gericht. Wichtige Fragen und Antworten zum "NSU 2.0"-Prozess.

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Prozessauftakt gegen mutmaßlichen "NSU 2.0"-Drohbriefschreiber

Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz auf einem Podium beim forum medico
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Am Landgericht Frankfurt wird seit Mittwoch an die Serie der "NSU 2.0"-Schreiben verhandelt. Alexander M. soll über Jahre hinweg vor allem prominenten Frauen auf rechtsextremistische oder rassistische Weise gedroht haben. Worum es in der Verhandlung geht:

Worum geht es im "NSU 2.0"-Prozess?

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz erhielt im August 2018 ein anonymes, mit "NSU 2.0" gezeichnetes Schreiben. Darin stehen rechtsextremistische Schmähungen. Außerdem wird der Anwältin, die im Münchener NSU-Prozess Hinterbliebene eines Opfers vertreten hatte, mit der "Schlachtung" ihrer damals noch sehr kleinen Tochter gedroht.

Es ist laut Anklage der Auftakt der sogenannten "NSU 2.0"-Drohserie, die sich auf die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund bezieht. Die letzte Mail stammt vom 21. März 2021. Dazwischen werden mehr als 100 Hassschreiben verschickt. Die Drohserie wurde Ende 2019 bekannt.

Die Faxe und Mails gingen außer an Basay-Yildiz unter anderem an die heutige Linken-Vorsitzende Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Auch die heutige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll zu den Empfängerinnen der Drohschreiben gehört haben sowie der Satiriker Jan Böhmermann und der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Überwiegend wurden aber Frauen bedroht.

Warum ist der Fall so brisant?

Aus Sicht der Betroffenen selbst macht neben dem rassistischen, sexistischen und antisemitischen Inhalt ("Volksschädling", "Abfallprodukt") und den Gewaltandrohungen die Angabe von persönlichen Daten wie Privatadressen oder Namen von Angehörigen die besondere Brisanz der "NSU 2.0"-Drohserie aus. Die Angaben ließen die Drohungen "als reale Möglichkeit erscheinen", wie sie zuletzt in einer gemeinsamen Stellungnahme schrieben.

Nachdem die Abfrage von persönlichen Daten Basay-Yildiz' in einem Frankfurter Polizeirevier bekannt geworden war, förderte eine Durchleuchtung der hessischen Polizei mehrere Chatgruppen zutage, in denen Polizisten rechtsextremistische Äußerungen und Bilder ausgetauscht hatten. Eine Verbindung zu den Drohschreiben findet sich aber nicht. Gleichwohl: Einige der in den Schreiben verwendeten geheimen Daten wurden über Polizeicomputer in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen.

Wer ist der Angeklagte?

Im Mai 2021 wurde in Berlin ein arbeitsloser IT-Techniker als mutmaßlicher Verfasser der "NSU 2.0"-Drohungen gefasst. Alexander M. gilt als hochintelligent. Er ist ein Messie, lebte alleine und ohne viele soziale Kontakte. Er ist Sohn eines Waffen-SS-Mitglieds, was im Prozess möglicherweise eine Rolle spielen wird. Und er ist Schachspieler, was ihm zum Verhängnis wurde.

Die Abfrage von Daten seiner Opfer in Polizeirevieren hat sich der Mann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Frankfurt erschlichen, indem er sich als Behördenmitarbeiter ausgab. Beweise dafür gibt es nicht. In der Wohnung des Angeklagten fanden die Ermittler allerdings Bücher über psychologische und rhetorische Tricks, mit denen Menschen getäuscht und manipuliert werden können.

Aktive Unterstützer aus der Polizei soll er nicht gehabt haben. Lange gingen die Ermittler von einem ganzen Netzwerk von Rechtsextremisten mit Kontakten in die Polizei hinein aus.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde M. schon einmal wegen Amtsanmaßung verurteilt, weil er sich als Kriminalbeamter ausgegeben hatte. Im Schriftwechsel mit einer Behörde habe er zudem beschrieben, wie man missbräuchlich an persönliche Daten gelangen könne. Er habe zugegeben, das auch selbst schon getan zu haben.

Was wird dem mutmaßlichen "NSU 2.0"-Drohbriefschreiber vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft hat M. wegen 85 Taten angeklagt, darunter 67 extreme Beleidigungen. Außerdem muss sich der 54-Jährige im "NSU 2.0"-Prozess wegen versuchter Nötigung, Bedrohung, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Bilder sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Alexander M. selbst bestreitet alle Vorwürfe.

Wie kamen ihm die Ermittler auf die Spur?

Es sah lange so aus, als würde nicht aufgeklärt werden, wer hinter "NSU 2.0" steckt. Auch, weil der Verfasser der Hassschreiben den verschlüsselten Tor-Browser verwendete. Schließlich stießen die Ermittler auf der Hetzplattform "PI-News" auf Kommentare, deren Duktus dem in den Hassschreiben ähnelte. Sprachgutachter analysierten sie. Dasselbe taten sie mit Profilen mit einer ähnlichen Sprache auf einem Schachportal - weil sich ein Polizist erinnerte, dem Pseudonym des Autors dort in seiner Freizeit schon begegnet zu sein. Den Ermittlern fiel auf, dass die Drohschreiben immer in Schachspielpausen abgeschickt worden waren.

Im Frühjahr 2021 gelang es ihnen, die dazu gehörigen IP-Adressen und Mobilfunknummern mittels der Schachseite herauszufinden. Sie führten zu Alexander M., der bei seiner Festnahme am Computer saß. Das Spezialeinsatzkommando kam am späten Abend, weil Alexander M. dann immer online war - der PC des Verdächtigen sollte noch laufen, um den Ermittlern die Arbeit zu erleichtern.

Was sagen die Empfängerinnen der "NSU 2.0"-Schreiben?

Viele Opfer der "NSU 2.0"-Drohserie können nicht glauben, dass Alexander M. ganz allein handelte. Gerade mit Blick auf die polizeilichen Datenabrufe in Frankfurt, Wiesbaden, Berlin und Hamburg müsse weiter ermittelt werden, forderten sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme kurz vor Prozessbeginn. Das gelte insbesondere für die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Justiz müsse ihre Ermittlungen auf eine militante, bewaffnete und vernetzte rechtsradikale Szene ausweiten, die Verbindungen in die Sicherheitsbehörden habe.

Was spricht gegen die Einzeltäter-These?

Nach einem Bericht der Tageszeitung taz lässt zumindest das erste "NSU 2.0"-Drohschreiben an Seda Basay-Yildiz Zweifel an der Einzeltäter-These aufkommen. Die vorangegangene Polizeiabfrage sei deutlich akribischer gewesen als bisher bekannt. Sie sei über sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken und mit einer Vielzahl an Abfragen zu der Anwältin erfolgt.

Basay-Yildiz selbst berichtet von insgesamt 17 Abfragen zu ihrer Person in drei Polizeidatenbanken an jenem Tag - für sie ein Hinweis, dass zumindest an dem ersten Drohfax doch auch Polizisten mitwirkten. Eine solch detaillierte Abfrage sei auf einen Telefonanruf hin ausgeschlossen. Zudem bleibe unerklärlich, wie der Drohbriefschreiber später auch an ihre neue, geheime Adresse kam.

Wie lange dauert der Prozess?

Am Mittwoch begann vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den 54-Jährigen. Vermutlich wird Alexander M. sich am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag äußern. Im Prozess soll auch ein psychiatrischer Sachverständiger zu Wort kommen. Seda Basay-Yildiz und die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner treten als Nebenklägerinnen auf. Für den "NSU 2.0"-Prozess sind zunächst 14 Verhandlungstage bis 28. April vorgesehen, danach will das Gericht donnerstags zusammentreten.

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